Hallo, wie ist die gesetzliche Regelung hinsichtlich Elterngeld bzw. Elternzeit bei einem verheirateten Ehepaar (Sie: Hausfrau ohne Einkünfte, ER: Arbeitnehmer)? Könnte man in einem Extrembeispiel wie folgt vorgehen: Geburtstermin 1.4.2016 Er: Elternzeit mit Elterngeldbezug für 12 Monate Sie: Kein Antrag Würde es in diesm Fall funktionieren das der Ehemann vom 1.4.2016 bis 1.04.2017 Elternzeit nimmt und Elterngeld iHv. 65% des Nettolohns erhält, während seine Frau weiterhin "arbeitslos" als Hausfrau zuhause ist? Wie wirkt sich eine Kündigung durch den Ehemann im Rahmen der Elternzeit aus, bspw. Kündigung im Dezember 2016 zum 31.3.2017? Gibt es hier Problematiken hinsichtlich Krankenversicherung oder ähnlichem? Vielen Dank schon einmal für die ganzen Informationen und Mühe! VG Chris
von Chris_DE am 06.08.2015, 15:56