Also bei mir ist es ziemlich kompliziert. Ich hatte ein befristetes Arbeitsverhältnis bis zum 30.11.06. Seit 31.12.06 bin ich im Mutterschutz. Hatte für den Dezember Arbeitslosengeld erhalten und bekomme jetzt von der Krankenkasse in der Höhe des Arbeitslosengeldes Mutterschaftsgeld. Meine Fragen: Normalerweise muss ich den Erziehungsurlaub 7 Wochen vor Eintritt in den Erziehungsurlaub es dem Arbeitgeber melden. Wem muss ich es melden? Wie lange bin ich ich beitragsfrei krankenversichert, die ganzen drei Jahre oder nur so lange ich Elterngeld bekomme (möchte das Geld splitten und 2 Jahre erhahlten)? Wie läuft es dann ab, wenn mein Mann zwei Monate Elternzeit nehmen würde? Wird bei der Berechnung des Elerngeldes den Monat des Arbeitslosigkeit mit eingerechnet? Wenn ich keine Stelle nach dem Erziehungsurlaub habe muss ich mich dann drei Monate vorher mich beim Arbeitsamt wieder arbeitslos melden? Können Sie mir sagen welche Stelle für solche Fragen die Anlaufstelle ist? Es fühlte sich bisher keiner irgendwie zuständig. Hoffe Sie können mit weiterhelfen!!! Solange man in die Norm gehört kann man ja alles nachlesen, aber in speziellen Fällen findet man nichts.
Mitglied inaktiv - 23.01.2007, 09:48