Hallo, ich Blick da iwie nicht durch mit den ganzen Anträgen. Meine Tochter wird im Januar, ET 24.01.2016 zur Welt kommen. Ich arbeite im öffentlichen Dienst und muss ja nach Geburt den Antrag auf Elternzeit abgeben. Ich möchte ein Jahr machen. 1. Beantrage ich (sagen wir mal sie kommt pünktlich am 24.1.16) dann ab 24.01.16-23.01.17 Elternzeit oder erst nach Ablauf der 8 Wochen Mutterschutz? 2. In den 8 Wochen nach Geburt besteht ja noch Mutterschutz. Da bekomme ich doch noch mein normales Gehalt, oder? 3. und ab wann beantragt man Elterngeld ? Ab Geburt oder auch 8 Wochen nach Geburt? Und wird in beiden Fällen für 12 Monate gezahlt oder wird Mutterschutz angerechnet bzw. abgezogen? Vielen Dank schon mal.
von Januar201624 am 26.10.2015, 09:52