Frage: Elterngeld Ehemann

Hallo Frau Bader, Mein Mann überlegt zur Zeit ob er nicht 2 Monate Elterngeld und damit auch Elternzeit nehmen soll. Das finanzielle macht mir Sorgen und ich wüsste gerne ob ich richtig überlege. Ist es richtig, dass er mind. 2 Monate nehmen muss? Einer geht nicht? Der erste dachte ich, nimmt er direkt ab Geburt, da bekomme ich ja noch mein normales Gehalt. Seines würde doch dann im ersten Lebensmonat auf 67% gekürzt werden, richtig? Wäre das auch so, wenn er die ersten beiden Lebensmonate Elterngeld nimmt? Dann hätte ich keine finanziellen Einbußen, er 2 Monate auf 67% gekürzt. Andere Überlegung wegen dem 2. Monat, diesen in den Sommerferien zu legen. Dann bekäme ich (Geburt ist Ende Dezember 2018) 67% und mein Mann auch 67%, da sind die finanziellen Einbußen größer. Die meisten Männer nehmen die zwei Monate ja direkt am Anfang, zum einen zum unterstützen und den Nachwuchs kennenzulernenen, aber doch auch weil dann nur ein Gehalt gekürzt wird, oder? Unterm Strich suche ich den besten Weg um den geringsten finanziellen Verlust zu haben. Mein Mann wäre beim zweiten Kind gerne im ersten Monat dabei, beim ersten Kind hat er so viel verpasst und möchte es diesmal anders machen. Uns scheut nur der finanzielle Aspekt. Alternativ wäre nur 2 Wochen Urlaub ab Geburt. Vielleicht haben Sie einen Rat für uns. Vielen Dank

von MeineKleineMaus am 05.12.2018, 18:32



Antwort auf: Elterngeld Ehemann

Hallo, er muss mindestens zwei Monate nehmen und das ab dem genauen Tag des Lebensmonat des Kindes. Einbußen hat er natürlich, die Idee, es während des Mutterschutzes zu nehmen ist deshalb sehr gut. Auch geht es natürlich parallel. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.12.2018



Antwort auf: Elterngeld Ehemann

er muss zwei monate 7 wochen vor der geburt nennen, welche er nehmen möchte. und er kann nich nur einen nehmen. sollte er den ersten genannten monat nehmen und den zweiten dann doch nicht nehmen wollen, müsste er das EG zurückzahlen. am wenigsten verlust hat er, wenn er die ersten beiden lebensmonate nimmt, da du da ja noch vollgehalt bekommst. ob man aber einen finanziellen aspekt so in den vordergrund rückt..ich weiß nicht. er möchte ja was davon haben. mein mann hatte den ersten und den 12. lm ihr könnt ja monatlich was zur seite legen, damit ihr die kürzung dann ausgleichen könnt.

von mellomania am 05.12.2018, 19:28



Antwort auf: Elterngeld Ehemann

Wir haben es so gemacht. Erstens waren die finanziellen Einbußen nicht so groß, da ich noch den Mutterschutzlohn bekam. Und auch für den Großen war die Zeit mit dem Papa unbezahlbar und auch die Umgewöhnung, die ein Geschwisterkind ja doch mit sich bringt, nicht ganz so krass.

von Celibe88 am 05.12.2018, 21:01



Antwort auf: Elterngeld Ehemann

Der finanzielle Aspekt ist doch immer gleich: Du bekommst 8 Wochen Mutterschaftsgeld und Dein Mann 2 Monate 67%. Wann er die 67% bekommt, ist egal. Du kannst ja einen Teil deines Mutterschaftsgeldes zur Seite legen, wenn er den zweiten Monat später nimmt. Dann habt ihr da die Rücklage. Es gibt insgesamt nicht mehr Geld, wenn er die ersten zwei Monate nimmt (bei 2 Monaten am Stück verliert er sogar Urlaubstage, außer das Kind kommt eh an einem 1. zur Welt) - nur die Aufteilung ist eben anders.

von malini am 05.12.2018, 21:53



Antwort auf: Elterngeld Ehemann

Wenn das Geld knapp ist so das ihr darauf angewiesen seit das dein Mutterschaftsgeld dann was auffängt, würde ich nicht die ersten beiden Monate nehmen. In der Regel kommt die erste EG-Zahlung nämlich kaum vor dem 3ten Lebensmonat, eher später. Klappt also nur wenn ihr schon vor der Geburt entsprechende Rücklagen bildet um die Zeit zu überbrücken.

von Felica am 06.12.2018, 07:04



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