Elterngeld/ Beschäftigungsverbot/ Rückzahlung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld/ Beschäftigungsverbot/ Rückzahlung

Sehr Geehrte Frau Bader, ich befinde mich in Elternzeit und bin nun wieder schwanger :) Die Elternzeit läuft im Januar aus das neue Baby kommt ende März. Nun habe ich überlegt Vorzeitig zur Arbeit zurück zu kehren um wieder etwas Geld für das neue Baby anzusparen. Nach Absprache mit dem Arbeitgeber meinte er es sei kein Problem. Ich hätte noch 20 Urlaubstage und nach dem ich diese in Anspruch genommen habe und er keine passende Position für mich finden sollte, würde er ein Beschäftigungsverbot aussprechen da meine alte Stelle sehr viele Gefahren mit sich bringt. Bis zum Mutterschutz. Das klingt alles super toll da ich dadurch ein paar (max.2) Monate mehr Gehalt bekommen würde. Allerdings klingt es etwas zu schön deshalb wollte ich Fragen: 1. mit welchen Gefahren ich rechnen kann zwecks Arbeitsstelle etc. 2. Da ich meine Elternzeit um einen Monat verkürzen würde müsste ich der Elterngeldstelle Geld zurück zahlen. Den vollen Monat oder nur die 10Std die ich über die Erlaubte Stundenanzahl von 30Std/ Woche? 3. Wenn ich etwas zurück zahlen muss? Kann ich den nicht in Anspruch genommenen Monat im Anschluss bei dem 2. Kind nehmen und bekomme den gleichen Betrag erneut oder verfällt dieser? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Leider kann man zu solch einzel Fällen nichts nachschlagen. Liebe Grüße,

von Aniela94 am 07.09.2019, 22:32



Antwort auf: Elterngeld/ Beschäftigungsverbot/ Rückzahlung

Hallo, ob es möglich ist, die EZ vorzeitig zu beenden um in ein BV zu gehen, wenn der Ag zustimmt - darüber streiten die Geister hier.Ich halte es für unzulässig wegen der KK. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.09.2019



Antwort auf: Elterngeld/ Beschäftigungsverbot/ Rückzahlung

das geht so eigentlich nicht. das wäre ja sozialbetrug wenn du vorzeitig deine ez beendetst um wissentlich in ein bv zu gehen. auch wenn der AG damit einverstanden ist. sehe das sehr kritisch. mal sehen was frau bader sagt

von mellomania am 07.09.2019, 23:07



Antwort auf: Elterngeld/ Beschäftigungsverbot/ Rückzahlung

Wie alt ist denn Kind 1? Wenn im Bezugszeitraum vom EG für das 2. Kind nämlich Elterngeld bezogen wurde, werden diese Monate ausgeklammert. Der neue Mutterschutz beginnt doch schon im Febr. Dieser wird auch durch frühere Lohn Abrechnungen ersetzt . . Wenn du noch Elterngeld beziehst und arbeitest, wird jedes Einkommen angerechnet egal ob 10, 25, 30 oder 40 std. Das mit dem geplanten BV sehe ich auch wie Mello... Die KK könnte schon kritisch Nachfragen weil du ja eigentlich in Elternzeit bist...

Mitglied inaktiv - 08.09.2019, 08:51



Antwort auf: Elterngeld/ Beschäftigungsverbot/ Rückzahlung

Vielen Dank für Ihre Antwort. Bin damit schon weiter gekommen. Der BV soll nur im Fall von keiner geeigneten Position erfolgen was aber viel zu selten passiert weil ich im schlimmsten Fall Home Office machen kann. In dem Zeitraum würde ich auch nicht mehr in der Elternzeit sein sondern der 1. Monat von der geplanten „wieder“ Einstellung würde beginnen. Etwas schwierig in einer Nachricht alles richtig darzustellen aber dennoch vielen Dank an beide :) Liebe Grüße,

von Aniela94 am 08.09.2019, 09:15



Antwort auf: Elterngeld/ Beschäftigungsverbot/ Rückzahlung

Schreibe noch mal mit konkreten Daten, also Kind 1 geboren, wie lange Elterngeld usw Das sich das evtl. BV auf die Zeit nach der Elternzeit beziehen soll, liest man im ersten Beitrag so nicht heraus. Dein Elterngeld ist aber weg, wenn du in der Zeit Vollzeit arbeitest. Du könntest ja auch innerhalb der ez arbeiten. Erhöht auch das neue eg

Mitglied inaktiv - 08.09.2019, 09:26



Antwort auf: Elterngeld/ Beschäftigungsverbot/ Rückzahlung

Dein AG wird der KK mitgeteilt haben wie lange du in EZ bist, wenn du nun verkürzt um dann ins BV zu gehen kann es sein das die KK dem AG das BV nicht erstattet. ist dann halt sein Risiko wenn er sein OK für deine Verkürzung gibt. Fraglich halt ob er so begeistert ist wenn er das dann irgendwann mitgeteilt bekommt. Fraglich zudem wie viel Unterschied 2 Monate Verdienst ausmachen und ob es das alles wert ist. An die EG-Kasse zurückzahlen musst du nur dann wenn du aktuell noch EG bekommst. Bekommst du kein EG mehr, spielt es keine Rolle. Den theoretisch dürftest du auch in der EZ arbeiten und zwar bis zu 30 Std die Woche. Die Höhe des Gehaltes spielt dann nur dann eine Rolle wenn man eben EG bekommt. Für das neue EG gilt im übrigen das dein Einkommen in den 12 Monaten vor Geburt berücksichtigt wird. Wobei die Monate ausgeklammert werden wo du Mutterschaftsgeld bekommen hast. Je nachdem wann ET Ende März ist, fällt der Februar also schon mal raus. Wäre das Kind Anfang März ausgerechnet, wäre es auch noch der Januar weil der Mutterschutz dann schon im Januar beginnen würde. Ausklammern bedeutet das dann auf die Monate weiter zurück gegangen wird. Hast du in dem Zeitraum noch EG bekommen, rückt der Berechnungszeitraum evtl noch weiter nach hinten. evtl deshalb, weil höchstens 14 Monate EG ausgeklammert werden. Die 14 Monate gibt es wenn man EG Plus bezogen hat. Was das nächste Thema ist, wenn du EG Plus bekommst solltest du bei der Kasse bescheid geben das du das EG Plus nachträglich in Basis-EG umänderst. Denn sonst fällt das weg wenn du nun wieder arbeitest oder im falle des Mutterschutzes würde es damit verrechnet werden. Und mehr wie 14 Monate EG bringen dir wegen Ausklammerung wie gesagt keinen Mehrwert. Im Idealfall kann es also sein, das du etwa 16-18 Monate Abstand zwischen den beiden Kindern hast ohne das du weniger EG bekommst. Selbst dann wenn du arbeitest. Darüber hinaus kann die ein oder andere Nullrunde dadurch abgemindert werden weil das Einkommen sehr hoch ist und weil es zudem noch 10% bzw mindestens 75 € Geschwisterbonus gibt sofern man ein Kind unter 3 Jahren hat oder 2 Kinder unter 6 Jahren. Eine Option wäre es auch die 20 Tage Urlaub auf TZ umzurechnen, und dann innerhalb der EZ in TZ zu arbeiten bzw den Urlaub zu verbrauchen. Zusammen mit ein paar Stunden Homeoffice dann sicherlich die beste Variante um wie gesagt ein paar € dazu zu bekommen. Ob sich das beim EG dann bemerkbar macht müsst ihr mal berechnen. Denkt auch dran das bei einem Elterngeld unter 1000 € andere Prozentangaben gelten und das die von anderen Netto ausgehen. Die EG-Rechner geben da nur einen groben Überblick, denn die bei der Kasse zählen nicht alles mit rein.

von Felica am 08.09.2019, 11:03



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