Elterngeld+Beschäftigung+Krankengeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld+Beschäftigung+Krankengeld

Guten Tag Frau Bader, mein Mann hat 5 Monate Elternzeit genommen und während dieser Zeit 20h in der Woche gearbeitet. Im August ist er erkrankt. Seit September bekommt er Krankengeld und eine Aufstockung des Arbeitgebers. Zur endgültigen Berechnung des Elterngeldes mussten wir alle Einkommensbelege des Bezugszeitraums einreichen. Nun haben wir den Bescheid bekommen und sollen 290,-€ zurückzahlen. Ich dachte, nur das Einkommen in den 12 Monaten vor der Geburt des Kindes ist relevant. Es ist schwer nachzuvollziehen, dass er aufgrund der Erkrankung nur noch einen Anspruch auf 300,-€ hat. Da wird man ja doppelt "bestraft". er hat ja durch das Krankengeld nicht mehr Einkommen. Und der Arbeitgeber gleicht auch nur die Differenz zwischen Krankengeld und Einkommen für 20h/Woche aus. Warum wird das Elterngeld nochmal nachberechnet? Ist also doch nicht das Einkommen vor der Geburt maßgeblich?! Lohnt ein Widerspruch in unserem Fall oder müssen wir das Geld zurückzahlen? Danke für Ihre Antwort. theamama

Mitglied inaktiv - 07.12.2011, 22:00



Antwort auf: Elterngeld+Beschäftigung+Krankengeld

Hallo, ich verstehe das nicht, weil ich nicht weiß, wann er in EZ war Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.12.2011



Antwort auf: Elterngeld+Beschäftigung+Krankengeld

Im Antrag auf Elterngeld gibt es den Bereich: Einkommen nach der Geburt!!! Denn es ist so, dass jeder Euro, den man während der Elternzeit verdient auf das Elterngeld angerechnet wird. Schließlich soll das Elterngeld den Einkommensverlust ausgleichen. Arbeitet aber jemand in der Zeit, dann ist der Einkommensverlust natürlich geringer, als bei jemandem, der sich voll um das Kind kümmert. Ein Bsp: Einkommen - Vollzeit 1000 Euro ist man komplett in Elternzeit, dann fehlen diese 1000 Euro = Elterngeld 650 Euro (=65%) Einkommen - Vollzeit 1000 Euro; Teilzeit 350 Euro (während der Elternzeit) dann fehlen ja nur 750 Euro und davon gibt es dann (ganz einfach gesprochen) 65% = 490 Euro = während der Elternzeit mit Teilzeit kommen 840 Euro in die Kasse! Verständlich? Viele gehen deswegen nicht während der Elternzeit arbeiten, weil sie sagen: für die paar Kröten mehr, lohnt sich nicht mal der Arbeitsweg... Gruß Sabine

von SumSum076 am 08.12.2011, 00:27



Antwort auf: Elterngeld+Beschäftigung+Krankengeld

Danke sumsum076, aber das war ja gar nicht die frage. wir haben uns das vorher durchgerechnet und ohne das gehalt meines mannes wäre es nicht gegangen. wir haben uns das alles vorher schon gut überlegt. unser problem ist, dass das krankengeld nicht als entgelt angerechnet wird und wir auf einmal nur noch den minimalbetrag kriegen und es dadurch finanziell eng wird. denn nun müssen wir 290,-€ zurückzahlen. wieso wird man also doppelt bestraft? mit der krankheit und weniger geld? trotzdem danke für den post gruß theamama

Mitglied inaktiv - 09.12.2011, 14:42



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