Annahme: Zum 01.06.2014 ist die Schwangere Empfängerin von Arbeitslosengeld 1, vorher Jahrelang vollzeit-arbeitend. Wie verhält es sich mit der Berechnungsgrundlage für das Elterngeld 1. bei Beschäftigungsverbot in der Zeit von ALG 1 Bezug 2. bei Krankschreibung in der Zeit von ALG 1 Bezug Beides zu einer Zeit die sich nicht innerhalb der normalen Schutzfristen (6Wochen vor/ 8 Wochen nach der Geburt) befindet. Mein Verständnis für beide Situationen ist nun die folgende: Es ist während der Schwangerschaft wegen einer maßgeblich auf die Schwangerschaft zurückzuführende Erkrankung Einkommen aus Erwerbstätigkeit ganz weggefallen da ja jegliche Arbeitsaufnahme verboten ist. Demnach werden diese Monate nicht zur Berechnung des maßgeblichen Einkommens für das Elterngeld herangezogen sondern weiter zurückliegende Monate. Zur Veranschaulichung der Situation ein konkretes Beispiel: Geburt Januar 2015 letzte 12 Monate normalerweise = Jan 14 bis Dez 14 Mutterschaftsgeld = Nov 14 und Dez 14 totales Beschäftigungsverbot bzw Dauerkrankschreibung (also 6 Wochen ALG I und ab der 7. Woche Krankengeld)= Aug 14, Sep 14, Okt 14 "normaler" ALG I Bezug = Jun 14, Jul 14 Es werden zur Berechnung des Elterngeldes also die 12 Monate Aug 13, Sep 13, Okt 13, Nov 13, Dez 13, Jan 14, Feb 14, Mär 14, Apr 14, Mai 14, Jun 14 und Jul 14 herangezogen. Dabei werden 3 zurückliegende Monate durch das totale Beschäftigungsverbot und weitere 2 zurückliegende Monate durch die Zahlung von Mutterschaftgeld herangezogen. Es werden also nur 2 Monate (Jun + Jul 14) mit 0€, da ALG 1 Bezug, eingerechnet. Ist diese Annahme der Berechnugnsgrundlage so in dieser Form richtig? Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung!
von nobody1979 am 03.06.2013, 22:57