Sehr geehrte Frau Bader, mein Sohn ist im Januar 2017 ein Jahr alt geworden. Seit Februar arbeite ich in Teilzeit. Mein AG hat mir empfohlen vor Antritt der Stelle meine Elternzeit um ein weiteres Jahr zu verlängern. Voraussichtlich entbinde ich im März 2018 das zweite Mal. Mein Sohn war bis jetzt fast jeden Monat krank. :-( - Wird mir dann ein Monat mit Null € berechnet? (Da ich Januar nicht gearbeitet habe.) - Welchen Wert nimmt die Elterngeldstelle als Bemessungsgrundlage? Habe jeden Monat einen anderen Brutto/ Nettowert auf meiner Gehaltsrechnung (wegen dem Abzug "Kind krank"). Vielen Dank bereits im Voraus für Ihre Rückantwort.
von Engelchen_Mummy am 24.07.2017, 16:03