Frage: Elterngeld; Beamtin

Guten Abend, am 12.11.2015 kam mein Sohn auf die Welt. Ich habe als Verwaltungsbeamtin in Vollzeit davor gearbeitet. In den Jahren 2012,2013,2014 habe ich jeweils zusäätzlich für 4Wochen als Dozentin im Einführungslehrgang für Studenten des geh. Verw.dienstes unterrichtet.Im Jahr 2015 habe ich nicht mehr unterrichtet. Nunmehr hat die Elterngeldstelle meine Anspruch aufgrund meines Einkommens aus dem Jahr 2014 (Jan-Dez.) errechnet, mit der BEgründung, ich sei als Selbständige eingestuft worden und daher zähle dar Jahr vor der geburt meines Sohnes. In 2014 habe ich aber weniger verdienst als in 2015 (Stufensteigerung, Lohnerhöhung) und habee somit ein geringeres Elterngeld. Außerdem wurden meine Einkünfte aus der selbst. Arbeit mit 0 € angesetzt, weil ich keine Steuerbescheid hätte. Ich habe aber den Verdienstnachweis mit meinem Antrag eingereicht. Kann ich -mit Erfolg- gegen die Entscheidung vorgehen? Vielen Dank

von chau am 19.01.2016, 19:05



Antwort auf: Elterngeld; Beamtin

Hallo, wenn Sie tatsächlich in 2014 selbständig gearbeitet haben, ist das so korrekt. Wieso hatten Sie keinen Steuerbescheid? Den reichen Sie nach? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.01.2016



Antwort auf: Elterngeld; Beamtin

Danke, für die Antwort.Nun habe ich in einem Telefonat erfahren,dass man das Einkommen aus der Nebentätigkeit so oder so nicht anrechnen wird,da es als Pauschale für "Trainer,Übungsleiter etc " angesehen wird, und dieses bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei bleibt und ich bei 900 € eben darunter sei. Lohnt sich ein Widerspruch?Hätte dieser Aussicht auf Erfolg? Bin quasi doppelt benachteiligt.mein einkommen wurde wegen der Selbständigkeit wurde nach 2014 berechnet aber das erzielte Einkommen aus der Selbständigkeit wird nicht angerechnet. Was meinen Sie? Ist das korrekt?? Danke nochmals.

von chau am 30.01.2016, 20:03



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