Guten Abend, am 12.11.2015 kam mein Sohn auf die Welt. Ich habe als Verwaltungsbeamtin in Vollzeit davor gearbeitet. In den Jahren 2012,2013,2014 habe ich jeweils zusäätzlich für 4Wochen als Dozentin im Einführungslehrgang für Studenten des geh. Verw.dienstes unterrichtet.Im Jahr 2015 habe ich nicht mehr unterrichtet. Nunmehr hat die Elterngeldstelle meine Anspruch aufgrund meines Einkommens aus dem Jahr 2014 (Jan-Dez.) errechnet, mit der BEgründung, ich sei als Selbständige eingestuft worden und daher zähle dar Jahr vor der geburt meines Sohnes. In 2014 habe ich aber weniger verdienst als in 2015 (Stufensteigerung, Lohnerhöhung) und habee somit ein geringeres Elterngeld. Außerdem wurden meine Einkünfte aus der selbst. Arbeit mit 0 € angesetzt, weil ich keine Steuerbescheid hätte. Ich habe aber den Verdienstnachweis mit meinem Antrag eingereicht. Kann ich -mit Erfolg- gegen die Entscheidung vorgehen? Vielen Dank
von chau am 19.01.2016, 19:05