Frage: Elterngeld Basis oder Plus?

Hallo Frau Bader, ich möchte 2 Jahre Elternzeit nehmen. Derzeit bin ich mir nicht sicher, ob ich dann nach ca. 1,5 Jahren evtl. wieder in Teilzeit während der Elternzeit arbeiten gehe oder ob ich die 2 Jahre komplett zu Hause bleibe. Dies will ich mir offen lassen. Daher stelle ich mir die Frage, welche Elterngeld-Variante am sinnvollsten ist. Ich werde nach meiner Berechnung wohl den Höchstsatz von 1800 EUR Basiselterngeld monatlich für 12 Monate bzw. 900 EUR bei ElterngeldPlus für die doppelte Zeit bekommen. Mal angenommen, ich gehe nach 1.5 Jahren wieder in TZ in EZ arbeiten (, zB 20 Std / kein Minijob).... Dann müsste ich ja bei ElterngeldPlus über 24 Monate wahrscheinlich eine Minderung des EG bekommen, oder? Wie hoch ist die, bzw. bekomme ich dann überhaupt noch Elterngeld zusätzlich zu meinem TZ Lohn? Oder kann ich alles an Elterngeld in den ersten zwölf Basis-Monaten beziehen und habe dann im zweiten Jahr keine EG-Bezüge? Muss ich in dem Fall dann nachträglich eine Rückzahlung leisten, wenn ich dann doch im zweiten Jahr arbeiten gehe? Ich kann im Internet dazu nichts finden. Bei Variante 2 könnte ich ja sonst das maximale Elterngeld einstreichen und dann trotzdem im zweiten Jahr was dazuverdienen, während ich bei Variante 1 wahrscheinlich eine Anpassung des Elterngeldes bekäme? Vielen Dank für die Erklärung. Beste Grüße, Franziska

von fra_fra am 02.03.2018, 11:58



Antwort auf: Elterngeld Basis oder Plus?

Hallo, Wenn man TZ arbeitet lässt man es sich besser vorher auszahlen. Wenn man zeitnah ein 2. Kind plant, nimmt man besser 14 Mo. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.03.2018



Antwort auf: Elterngeld Basis oder Plus?

Die Höhe der EG-Zahlung bleibt ja immer gleich. Von daher kannst du nicht mehr "einstreichen", wenn du bei EG-Plus wad dazuverdienst im 2. Jahr. Falls ihr noch ein Kind plant, könntest du mit EG-Plus später 14 Monate ausklammern lassen statt 12. Das kann sich evtl. lohnen. Ansonsten ist es m. E. egal, ich hatte beide Varianten jeweils mit Zuverdienst im 2. Jahr.

von malini am 02.03.2018, 12:27



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