Sehr geehrte Frau Bader, unser viertes Kind kommt 14 Mai 2016, mein Mann hat von August bis Januar sein Meister gemacht und wir haben BAföG bekommen. Mein Mann will auch Elternzeit nehmen, der BAföG fällt aber genau in die 12 Monate. Wird der BAföG als null gezählt oder als Einkommen. Zudem noch eine frage unsere Kleine ist 02.07.2015 geboren. Davor hab ich auch gearbeitet. Welches Elterngeld erhalte ich? Nur 300,00 € oder mehr. Da werden wenn ich richtig verstanden hab Monate herangezogen, wenn ich ausrechne ca. 4 Monate. Richtig? Mit freundlichen Grüßen
von seika am 09.02.2016, 22:42