Frage: Elterngeld Ausland

Liebe Frau Bader, mein Mann und ich leben berufsbedingt seit April 2017 als Expats in China. Hier ist im Juni '17 auch unser Sohn geboren worden. Aufgrund des ruhenden Arbeitsverhältnisses meines Mannes bekommen ICH kein Elterngeld. (Wir haben einen Wohnsitz in DEutschland, unser Sohn ist auch ganz normal gemeldet.) Ich habe Januar, Februar, März, November und Dezember 2017 in Deutschland verbracht. Wenn ich nun im Juni 2018 nach Deutschland zurückkehre, somit mehr als 6 Monate in Deutschland verbringe, kann mir das Elterngeld dann "nachträglich bewilligt" werden? Zumindest für 2018? Vielen Dank im Voraus! MfG Isabella

von Isabella1001 am 16.02.2018, 02:51



Antwort auf: Elterngeld Ausland

Hallo, für die Monate, in denen Sie die Voraussetzungen erfüllen, also in Deutschland gelebt haben, können Sie für drei Monate rückwirkend Elterngeld bekommen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.02.2018



Antwort auf: Elterngeld Ausland

Elterngeld kann rückwirkend nur für drei Monate erbracht werden und dann auch nur für Monate, in denen du schon in Deutschland warst. Wenn du also im Juni 18 zurück kommst, könntest du theoretisch Elterngeld für die Monate März bis Mai 18 rückwirkend bekommen. Da warst du aber nicht in Deutschland. Eventuell kannst du dann aber das Elterngeld AB Juni 18 beantragen.

von Dojii am 16.02.2018, 07:48



Antwort auf: Elterngeld Ausland

Im Juni 18 ist mein Kleiner dann aber schon 1 Jahr...

von Isabella1001 am 16.02.2018, 08:47



Antwort auf: Elterngeld Ausland

Das macht nichts. Für Geburten ab dem 01.07.2015 gibt es das Elterngeld Plus, das muss spätestens ab dem 15. Lebensmonat (lückenlos) genommen werden und kann dann noch bis zu zwei Jahre gezahlt werden (solange natürlich vorher noch kein Elterngeld genommen wurde).

von Dojii am 16.02.2018, 08:52



Antwort auf: Elterngeld Ausland

Kann ich das irgendwo genauer nachlesen? Ich finds nicht :(

von Isabella1001 am 16.02.2018, 09:23



Antwort auf: Elterngeld Ausland

Grundsätzlich steht es im Gesetz, im § 4 Abs. 1 BEEG. Ein bisschen erläutert wird es auch hier: https://www.elterngeld.net/elterngeldplus.html "Anders als das Basiselterngeld darf das Elterngeld Plus auch nach dem 14. Lebensmonat beantragt werden. Allerdings muss sich ab dem 15. Lebensmonat mindestens ein Elternteil durchgängig im Elterngeld Plus Bezug befinden, (...)"

von Dojii am 16.02.2018, 09:31



Antwort auf: Elterngeld Ausland

moment, warum hast du kein elterngeld bekommen? habt ihr eine a1 bescheinigung? wir waren auch expats in ungarn drei jahre und ich habe elterngeld normal bkeommen. fürs erste kind was beim runterzug 2 monate war und normal für das zweite, das dann dazukam. ich verstehe nicht warum du kein elterngeld bekommen hast.

von mellomania am 16.02.2018, 13:12



Antwort auf: Elterngeld Ausland

Der Arbeitsvertrag meines Mannes ruht in D und wird erst im September weiterlaufen. Ich glaube, man nennt das einen "Rumpfvertrag" und das bricht und bildlich gesprochen das Genick...(Was ich ja einigermaßen unfair finde, denn trotzdem haben wir doch in D Steuern bezahlt - v.a. ich...)

von Isabella1001 am 16.02.2018, 13:54



Antwort auf: Elterngeld Ausland

und ich bin mir nicht sicher, aber alles was ich zum A1-Vordruck finde gilt für EU-Länder...und wir sind ja in keinem EU-Land.

von Isabella1001 am 16.02.2018, 13:57



Antwort auf: Elterngeld Ausland

Hallo, Warum kannst du für November und Dezember 2017 kein Elterngeld bekommen? Du und das Kind habt doch in dieser Zeit in Deutschland gelebt? Könntest du nachweisen, dass ihr in dieser Zeit in Deutschland ward? Elterngeld kann man übrigens 3 Monate rückwirkend beantragen. Was hat denn der Arbeitsvertrag deines Mannes mit deinem Elterngeld zu tun? Ich hab den Eindruck, ihr wurdet nicht umfassend beraten. Wenn dein Mann alleine gegangen wäre und du und euer Kind ihn nur besuchen würdet, würdest du dann auch nichts bekommen? LG luvi

von luvi am 17.02.2018, 22:32



Antwort auf: Elterngeld Ausland

Wenn die Familie erst im Juni 18 nach Deutschland zurück kommt, dann ist die 3-Monats-Frist für November und Dezember längst abgelaufen. Einfach das Elterngeld für den vollen Zeitraum für die Zukunft beantragen, dann ist alles gut und nichts wurde verschenkt.

von Dojii am 19.02.2018, 07:47



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