Elterngeld Anspruch nach verlängerter Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld Anspruch nach verlängerter Elternzeit

Hallo Frau Bader, mein Fall ist etwas kompliziert... Ich hoffe Sie können trotzdem verstehen, was ich meine. Am 19.12.2017 ist unser Sohn geboren. Ich hatte dann Elternzeit bis 18.12.2018. Somit war auch mein Elterngeld nur für dieses Jahr ausgezahlt worden. Nun habe ich meine Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängert (natürlich erhalte ich jetzt kein Elterngeld mehr, da es mir ja bereits ausbezahlt wurde) somit habe ich derzeit kein eigenes Einkommen. Meine verlängerte Elternzeit läuft nun bis 18.12.2019. Nun möchten wir ein Geschwisterchen für unseren Sohn und jetzt kam die Frage auf, ob ich, sollte ich nun zeitnah schwanger werden überhaupt noch Anspruch auf Elterngeld habe. Ich hoffe sehr, dass das ganze nun nicht zu sehr verwirrend geschrieben ist. Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen!

von Vom--Land am 16.03.2019, 10:04



Antwort auf: Elterngeld Anspruch nach verlängerter Elternzeit

Hallo, es kommt darauf an, wann Kind 2 geboren wid. Grunbdlage sind die letzten 12 Mo vor der Geburt ohne Monate mit MG u EG von K 1 bis zum 14 LM Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.03.2019



Antwort auf: Elterngeld Anspruch nach verlängerter Elternzeit

Elterngeld für das 2. Kind bekommst du auf jeden Fall. Aber nur Mindestbetrag 300€... Jeder Monat ohne Einkommen in den 12Monaten vor Geburt zählt mit 0€....

Mitglied inaktiv - 16.03.2019, 10:10



Antwort auf: Elterngeld Anspruch nach verlängerter Elternzeit

Für das EG ist es auch egal ob 1 oder 2 Jahre EZ und ob 1 oder 2 Jahre EG. es werden längstens 14 Monate EG berücksichtigt, darüber hinaus getätigte EG-Zahlungen spielen für die Berechnung des neuen EG keine Rolle mehr. Wenn du also bis zum neuen Mutterschutz nicht wieder arbeitest, wird das EG evtl nur noch Mindestsatz betragen. Langt das nicht, würde ich versuchen innerhalb der EZ in TZ zu arbeiten, das würde das neue EG dann erhöhen.

von Felica am 16.03.2019, 11:27



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