Hallo Frau Bader,
mein Fall ist etwas kompliziert... Ich hoffe Sie können trotzdem verstehen, was ich meine.
Am 19.12.2017 ist unser Sohn geboren. Ich hatte dann Elternzeit bis 18.12.2018. Somit war auch mein Elterngeld nur für dieses Jahr ausgezahlt worden. Nun habe ich meine Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängert (natürlich erhalte ich jetzt kein Elterngeld mehr, da es mir ja bereits ausbezahlt wurde) somit habe ich derzeit kein eigenes Einkommen. Meine verlängerte Elternzeit läuft nun bis 18.12.2019. Nun möchten wir ein Geschwisterchen für unseren Sohn und jetzt kam die Frage auf, ob ich, sollte ich nun zeitnah schwanger werden überhaupt noch Anspruch auf Elterngeld habe.
Ich hoffe sehr, dass das ganze nun nicht zu sehr verwirrend geschrieben ist.
Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen!
von
Vom--Land
am 16.03.2019, 10:04
Antwort auf:
Elterngeld Anspruch nach verlängerter Elternzeit
Hallo,
es kommt darauf an, wann Kind 2 geboren wid. Grunbdlage sind die letzten 12 Mo vor der Geburt ohne Monate mit MG u EG von K 1 bis zum 14 LM
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.03.2019
Antwort auf:
Elterngeld Anspruch nach verlängerter Elternzeit
Elterngeld für das 2. Kind bekommst du auf jeden Fall. Aber nur Mindestbetrag 300€... Jeder Monat ohne Einkommen in den 12Monaten vor Geburt zählt mit 0€....
Mitglied inaktiv - 16.03.2019, 10:10
Antwort auf:
Elterngeld Anspruch nach verlängerter Elternzeit
Für das EG ist es auch egal ob 1 oder 2 Jahre EZ und ob 1 oder 2 Jahre EG. es werden längstens 14 Monate EG berücksichtigt, darüber hinaus getätigte EG-Zahlungen spielen für die Berechnung des neuen EG keine Rolle mehr.
Wenn du also bis zum neuen Mutterschutz nicht wieder arbeitest, wird das EG evtl nur noch Mindestsatz betragen. Langt das nicht, würde ich versuchen innerhalb der EZ in TZ zu arbeiten, das würde das neue EG dann erhöhen.
von
Felica
am 16.03.2019, 11:27