Sehr geehrte Frau Bader, wir haben am 15.Mai 2015 Zwillinge bekommen. Elternzeit habe ich für zwei Jahre eingereicht mit der Bitte nach 1-1,5 Jahren wieder in Teilzeit anzufangen. Nun hat mich mein AG kontaktiert, ob ich nicht aufgrund von Krankheitsfällen und daraus resultierendem Personalmangel schon früher in Teilzeit einsteigen könnte. Dem habe ich zugestimmt, dass ich einen Tag die Woche komme. Am 10.02.16 hatte ich meinen ersten Arbeitstag. Dafür habe ich Ende Februar eine Abrechnung vom AG über 3 Arbeitstage für den Monat Februar bekommen. Nun kommt die L-Bank und sagt: Sie haben in der Zeit vom 15.01.-14.02.16 Einkommen erzielt und zieht mir für diesen Zeitraum mehr Geld ab, als ich in diesem Zeitraum verdient habe. Ist es okay, dass die L-Bank ihren Berechnungszeitraum vom 15.01.-14.02. heranzieht und mit dem Zeitraum vom 10.02.-29.02. vergleicht, indem ich erst Einkommen hatte? Ich fühl mich so veräppelt: - erst wird uns das doppelte Elterngeld bei Zwillingen gestrichen - dann fällt das Betreuungsgeld weg und - nun muss ich für einen Tag (10.02.) an dem ich (zu früh) gearbeitet habe Geld an die L-Bank bezahlen... Wie sehen Sie das: Ist es zulässig, dass hier bei der Berechnung unterschiedliche Berechnungszeiträume miteinander in Bezug gesetzt werden? Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen @Flöckchen@
von @Flöckchen@ am 13.03.2016, 22:00