Hallo,
ich habe nur zwei Fragen:
Mein Mann möchte für das zweite Kind keine Elternzeit und kein Elterngeld - habe ich dann Anspruch auf 14 Monate Elterngeld oder bleibt es bei 12 Monate?
Ich möchte weder Basiselterngeld (also den ganzen Betrag), noch möchte ich Elterngeldplus (also den halben Betrag). Ich hätte gerne einen bestimmten Betrag an Elterngeld.
Wie kann ich das erreichen?
MfG
Mitglied inaktiv - 26.10.2019, 21:12
Antwort auf:
Elterngeld 2. Schwangerschaft
Hallo,
1. 12 Mo. 14 gibt es nur für Alleinerziehende
2. Gar nicht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.10.2019
Antwort auf:
Elterngeld 2. Schwangerschaft
Nein. Du bekommst trotzdem nur 12 Monate
Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung. Und massgeblich sind die 12 Monate vor Geburt. Arbeitest du dann zum Beispiel gar nicht, gibt es Mindestsatz in Höhe von 300€
Mitglied inaktiv - 26.10.2019, 21:36
Antwort auf:
Elterngeld 2. Schwangerschaft
Nein, nur auf 12 Monate. Außer dein mann fällt unter einen Härtefall, sprich er ist selbst schwerst behindert und deshalb unfähig ein Säugling zu betreuen, er ist auf Auslandseinsatz oder im Gefängnis und deshalb nicht abkömmlich oder du kannst anderweitig nachweisen das er dem Kindes Wohl schaden würde.
von
Felica
am 26.10.2019, 23:53
Antwort auf:
Elterngeld 2. Schwangerschaft
gar nicht. du hast nur dann anspruch auf die 14 monate, wenn du alleinerzeihend bis. nachweislich. wenn er drauf verzichten möchte kann er das ja tun. ER verschenkt das dann eben. aber du kannst es nicht für dich beanspruchen
von
mellomania
am 27.10.2019, 07:16
Antwort auf:
Elterngeld 2. Schwangerschaft
Hi,
Deine zweite Frage verstehe ich nicht: welchen anderen Betrag willst du und vor allem - warum? Die Gesamtsumme bleibt ja gleich ...
von
drosera
am 27.10.2019, 08:34
Antwort auf:
Elterngeld 2. Schwangerschaft
Du willst einen 'bestimmten Betrag?
Ganz einfach: Stelle bei der Elterngeldstelle einen Antrag auf 3000 Euro pro Monat.
Die überweisen dann immer zum Ende des Monats das Geld.
Allerdings nur 3 Jahre lang.
von
Himbeere2008
am 27.10.2019, 10:56