Wie ist dieser Gesetzestext zu verstehen? "Kalendermonate, in denen die berechtigte Person vor der Geburt des Kindes ohne Berücksichtigung einer Verlängerung des Auszahlungszeitraums nach § 6 Satz 2 Elterngeld für ein älteres Kind bezogen hat, bleiben bei der Bestimmung der zwölf für die Einkommensermittlung vor der Geburt des Kindes zu Grunde zu legenden Kalendermonate unberücksichtigt." Heißt das, es werden nur die ersten 12 Monate des auf 2 Jahre ausgedehnten Bezugsraum des Elterngeldes bei der Berechnung des Elterngeldes für das nächste Kind nicht mit einbezogen? Wenn also unser 2.Kind ungefähr 2 Jahre nach dem ersten geboren wird, bekommen wir nur den 300 Euro Sockelbetrag plus 75 Euro Geschwisterbonus bis zum 3. Lebensjahr des ersten Kinds? Damit würde man also schlechter behandelt, als wenn man nach einem Jahr wieder arbeiten gegangen wäre.
Mitglied inaktiv - 28.02.2009, 20:37