Hallo,
wie wird das Elterngeld für das 2. Kind berechnet, wenn man während der 3 Jahre Elternzeit ein zweites Kind bekommt und man direkt nach dem Mutterschutz wieder in Teilzeit arbeitet und für 2 Jahr gesplittet Elterngeld bekommt.
Wird das Elterngeld dann auf das reine Teilzeitgehalt angerechnet oder auf das volle Gehalt vor Geburt des 1. Kindes. Wie verhält sich dies, wenn mann auch beim 2. Kind dann in Teilzeit weiterarbeitet, wird dann das Elterngeld auf den "Verlust" berechnet, den man ja u. U. nicht hat, da das Gehalt in Teilzeit das gleiche bleibt?
Wie wird das Elterngeld berechnet, wenn man das 2. Kind z. B. 3 Monate nach Ablauf der Elternzeit des 1. Kindes bekommt.
Im Moment habe ich den Eindruck dass man sich ein zweites Kind fast nicht leisten kann, wenn es nur den Mindestsatz oder gar nichts gibt.
Mitglied inaktiv - 28.10.2008, 12:16
Antwort auf:
Elterngeld 2. Kind
Hallo,
1. Von der TZ-Tätigkeit, normalerweise würde man nur den Grundbetrag + Geschwisterbonus bekommen
2. Wenn man das 2. Kind nach Ende der EZ bekommt, hat man ja zwischendrin wieder gearbeitet.
Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anpruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindesbetrag ist aber 300 €
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.10.2008