Hallo, unser 1. Kind wurde im Mai 2007 geboren, das 2. kommt im Mai 2009. Mein Mann bekam für unsere 1. Tochter den Höchstsatz. Nun ist er in "unbezahlter Elternzeit". Wird er dann, falls er weiterhin zu Hause bleibt, nur den Mindestsatz bekommen, da er ja zur Zeit nichts verdient, oder wird dann das Einkommen von vor der Geburt des 1. Kindes nochmal zugrunde gelegt? (So wäre es ja eine "Strafe", wenn man die Kinder dicht hintereinander bekommt...) Danke.
Mitglied inaktiv - 17.10.2008, 14:55