Hallo Fr. BAder, ich frage bestimmt zum x-ten Mal, aber ich bin trotz Stöberns hier nicht schlau geworden. Ich habe im April 2006 mein 1.Kind bekommen, wir erhielten bis zum 6.Monat Erziehungsgeld. Ich befinde mich in der Elternzeit(3J.) und wir möchten ein 2.Kind. Ich wäre also in den 12 Monaten vor der Geburt des 2. Kindes ohne Einkommen. Stünde uns dann "nur" der Sockelbetrag von 300 u. Geschwisterbonus zu? Oder käme mein Einkommen vor Geburt vom 1.Kind zum Tragen? Komme leider mit dem Gesetzestext nicht weiter. Vielen Dank. Maria