Sehr geehrte Frau Bader, ich bin bereits seit der Schwangerschaft alleine. Mit dem Vater meiner Tochter habe ich aber zum Wohle des Kindes trotzdem das gemeinsame Sorgerecht (und damit automatisch auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht) noch vor der Entbindung beim Jugendamt beurkunden lassen. Das Elterngeld für den 13. und 14. Monat wurde mir nun abgelehnt mit der Begründung, dass ich mindestens das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht haben müsse. Gibt es für mich irgendeine Möglichkeit das Elterngeld noch zu bekommen oder bin ich nun deshalb schlechter gestellt weil ich versuche mit dem Vater keine Probleme zu bekommen? Ich bin doch tatsächlich alleinerziehend... Wir haben auch nie zusammen gewohnt und ich erhalte seit der Geburt Kindesunterhalt auf mein Konto, was ja beides meine Aussage untermauert. Was habe ich für Möglichkeiten das Elterngeld evtl noch zu bekommen? Unsere Tochter wurde im November 2014 geboren. Vielen Dank für Ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen
von Hannah79 am 01.11.2015, 00:16