Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hätte eine Frage und zwar, ich habe meine Elternzeit bei Arbeitgeber beantragt und ich nehme das Eltergeld für den ersten und sechseten Monaten und meine Frau bekommt die restlichen Monaten.
ich habe vor den Arbeitgeber zu wechseln und wollte wissen, ob ich den Anpruch auf das Elterngeld für 6 Monate verlieren werde,falls ich vorher den Arbeitgebe wechsle, und ob ich das Elterngeld auf 1 und 14 Monate statt 1 und 6 nehemen ändern darf?
gibt es eine bestimmten Frist, die man beachten soll, falls die Ehpaar die Zeiträume zwischen denen umtauschen wollen?
Besten Dank und Schöne Grüße
Said
von
Master
am 16.09.2019, 21:37
Antwort auf:
Elterngelb nach der Arbeitgeberwechsel
Hallo,
sie können das dann der Elterngeldstelle mitteilen.
Wesentlich ist, dass es mit der Elternzeit beim neuen Arbeitgeber klappt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.09.2019
Antwort auf:
Elterngelb nach der Arbeitgeberwechsel
Elterngeld hat mit deinem Arbeitgeber überhaupt nichts zu tun! du erhälst es von der l-bank. bist du in elternzeit? oder arbeitest du?
von
mellomania
am 16.09.2019, 22:08
Antwort auf:
Elterngelb nach der Arbeitgeberwechsel
Du musst ja beim ersten AG die Monate 1 + 6 beantragen und erhälst dann das Elterngeld.
Ein neuer AG ist nicht verpflichtet, einer Elternzeit im 6. Monat zuzustimmen.
Also wie ist der Plan....
Mitglied inaktiv - 17.09.2019, 07:03