hallo meine frage: Ich bin bis juli noch in elternzeit und bin danach erstmal arbeitslos . ich habe vor der geburt immer gearbeitet - der arbeitsvertrag lief jedoch mit beginn der elternzeit aus. wie wird das alg berechnet - auf welcher grundlage ? vom bezug des elterngeldes oder von der des beschäftigungsverhältnisses ? vielen dank für die antwort
Mitglied inaktiv - 15.03.2010, 08:29