Sehr geehrte Frau Bader,
meine Tochter (3 J.) besucht eine KiTa in NRW (35 Std.). Da ich Hartz IV beziehe und allein erziehend bin, habe ich bisher keine Elternbeiträge zahlen müssen. Nun muss ich die Betreuungszeit anheben, da ich demnächst den Bundesfreiwilligendienst ableisten werde. Im BFD hat man ja keine "Lohnzahlungen", sondern erhält ledigl. ein "Taschengeld", welches von den Hartz IV-Leistungen abgezogen wird.
Inwieweit würde sich durch Anhebung der Betreuungszeiten und das BFD der Elternbeitrag für mich ändern? Ich werde trotz des BFD weiterhin Hartz IV beziehen (müssen).
Danke im voraus!
von
Kazimiera
am 03.01.2012, 23:59
Antwort auf:
Elternbeitrag und BUndesfreiwilligendienst
Halo,
ich kenne die Satzung vpom KiGa u das Gesetz von NRW nicht, kann mir aber nicht vorstellen, dass es von Relevanz ist
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.01.2012
Antwort auf:
Elternbeitrag und BUndesfreiwilligendienst
hallo
ich glaube nicht das sich für dich was änderen wird!
mit der erhöhung der stunden senkt sich die beitragsgrenze ja nicht!
hast du denn eine zusage für die erhöhung,ich kenne viele die nicht erhöhen konnten.
von
CKEL0410
am 04.01.2012, 07:40
Antwort auf:
Elternbeitrag und BUndesfreiwilligendienst
Ja, ich habe eine Zusage (nach langem Kampf ;-))
von
Kazimiera
am 04.01.2012, 13:30