Elternbeitrag und BUndesfreiwilligendienst

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternbeitrag und BUndesfreiwilligendienst

Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter (3 J.) besucht eine KiTa in NRW (35 Std.). Da ich Hartz IV beziehe und allein erziehend bin, habe ich bisher keine Elternbeiträge zahlen müssen. Nun muss ich die Betreuungszeit anheben, da ich demnächst den Bundesfreiwilligendienst ableisten werde. Im BFD hat man ja keine "Lohnzahlungen", sondern erhält ledigl. ein "Taschengeld", welches von den Hartz IV-Leistungen abgezogen wird. Inwieweit würde sich durch Anhebung der Betreuungszeiten und das BFD der Elternbeitrag für mich ändern? Ich werde trotz des BFD weiterhin Hartz IV beziehen (müssen). Danke im voraus!

von Kazimiera am 03.01.2012, 23:59



Antwort auf: Elternbeitrag und BUndesfreiwilligendienst

Halo, ich kenne die Satzung vpom KiGa u das Gesetz von NRW nicht, kann mir aber nicht vorstellen, dass es von Relevanz ist Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.01.2012



Antwort auf: Elternbeitrag und BUndesfreiwilligendienst

hallo ich glaube nicht das sich für dich was änderen wird! mit der erhöhung der stunden senkt sich die beitragsgrenze ja nicht! hast du denn eine zusage für die erhöhung,ich kenne viele die nicht erhöhen konnten.

von CKEL0410 am 04.01.2012, 07:40



Antwort auf: Elternbeitrag und BUndesfreiwilligendienst

Ja, ich habe eine Zusage (nach langem Kampf ;-))

von Kazimiera am 04.01.2012, 13:30