Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für Ihre Hilfe bei meiner Frage zur Mutterschutz. Jetzt noch eine zum ElterngeldPlus: Ist es möglich, dass ich nach Ende meiner Mutterschutz direkt in die Elternzeit Modell EltengeldPlus nehme (also ab Oktober 2016) und mein mann 2 Monate später (also ab Dezember 2016/ Januar 2017) würde auch die Elternzeit mit Modell ElterngeldPlus anfangen? Oder darf man in dem Fall die Elternzeit so parallel nicht beantragen? Vielen Dank! Mit besten Grüßen, Mundo
von mundo am 10.06.2016, 10:02