Frage: ElternGeldPlus

Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für Ihre Hilfe bei meiner Frage zur Mutterschutz. Jetzt noch eine zum ElterngeldPlus: Ist es möglich, dass ich nach Ende meiner Mutterschutz direkt in die Elternzeit Modell EltengeldPlus nehme (also ab Oktober 2016) und mein mann 2 Monate später (also ab Dezember 2016/ Januar 2017) würde auch die Elternzeit mit Modell ElterngeldPlus anfangen? Oder darf man in dem Fall die Elternzeit so parallel nicht beantragen? Vielen Dank! Mit besten Grüßen, Mundo

von mundo am 10.06.2016, 10:02



Antwort auf: ElternGeldPlus

Hallo, doch, das ist möglich Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.06.2016



Antwort auf: ElternGeldPlus

Hey Jeder darf seine Monate so beantragen wie man möchte. Unabhängig voneinander , gleichzeitig oder hintereinander. Wie ihr das wollt. Es sind halt maximal 14 zusammen und müssen genommen werden bis das Kind 14 Monate ist. Die aufgesparte Rate wird darüber hinaus ausgezahlt.

von Sternenschnuppe am 10.06.2016, 10:05