Hallo Frau Bader, mein Entbindungstermin ist der 26.03.2019. Der Bemessungszeitraum für das Elterngeld ist somit März 2018-Februar 2019. Ich habe nach meiner elternzeit nach meinem Sohn (geb. 30.10.2016) am 01.05.2018 wieder angefangen zu arbeiten. Jedoch habe ich mir das Elterngeld über 1 Jahr auszahlen lassen und somit die restlichen Monate keine Elterngeldbezüge. Meine Frage: ich komme auf 10 Monate Gehalt vor der Geburt und die die 2 Monate davor habe ich ihn noch zuhause betreut. Wird mir für die 2 Monate nichts angerechnet, weil ich mir das Elterngeld über 1 Jahr habe auszahlen lassen ? Lg und vielen Dank
von Ma13 am 09.01.2019, 12:57