Frage: Eltergeld

Hallo Frau Bader, mein Entbindungstermin ist der 26.03.2019. Der Bemessungszeitraum für das Elterngeld ist somit März 2018-Februar 2019. Ich habe nach meiner elternzeit nach meinem Sohn (geb. 30.10.2016) am 01.05.2018 wieder angefangen zu arbeiten. Jedoch habe ich mir das Elterngeld über 1 Jahr auszahlen lassen und somit die restlichen Monate keine Elterngeldbezüge. Meine Frage: ich komme auf 10 Monate Gehalt vor der Geburt und die die 2 Monate davor habe ich ihn noch zuhause betreut. Wird mir für die 2 Monate nichts angerechnet, weil ich mir das Elterngeld über 1 Jahr habe auszahlen lassen ? Lg und vielen Dank

von Ma13 am 09.01.2019, 12:57



Antwort auf: Eltergeld

Hallo, es werden die letzten 12 Mo vor der Geburt genommen u dann EG u MG ausgeklammert. Andere Monate zählen mit 0 € Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.01.2019



Antwort auf: Eltergeld

Ja, das ist leider so. März und April 2018 sind Nullrunden bei dir und werden das neue Elterngeld entsprechend verringern. Aber selbst ein länger ausgezahltes Elterngeld hätte dir nicht geholfen, da bei einem neuen Kind maximal 14 Monate Elterngeld eines älteren Kindes ausgeklammert werden können. Und die 14 Monate hätten bei dir bereits im Dezember 2017 geendet.

von Dojii am 09.01.2019, 13:54