Frage: eltergeld

Hallo frau bader bei meiner eltergeldberechnung hätte ich 9 monate die mit 0 berechnet werde aufgrund von alg1 und 3 monate würden aus der zeit vor der geburt meines ersten kindes genommen.da ich sonst nicht auf 12 monate komme.ich bin jetzt wieder schwanger und bin dadurch nicht mehr vermittelbar auf dem arbeitsmarkt mich stellt ja jetzt niemand mehr ein.könnte es bei der eltergeldberechnung helfen wenn ich ein attest vom arzt bekomme das ich aufgrund der schwangerschaft nicht mehr vermittelbar bin? Also mit helfen meine ich das sie einfach mehr monate vor der geburt meines ersten kindes zu berechnung nehmen damit ich nicht soviele 0 monate habe? Vg

von meijen am 08.01.2014, 13:03



Antwort auf: eltergeld

Hallo, die Monate zählen trotzdem mit null Euro. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.01.2014



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Nein. ALG1 ist ALG1 und kein Lohn, egal warum man es bekommt. Was spricht denn dagegen zu arbeiten und sich zu bewerben ? Du musst bei Vorstellungsgesprächen nix von der Schwangerschaft sagen.

von Sternenschnuppe am 08.01.2014, 20:59



Antwort auf: eltergeld

Ach ne schon wir zwei... erstes sagte mir das amt selbst ich wäre nicht mehr vermittel bar und zweiten müsste ich dann jetzt ganz schnell ein job finden da bei meinem ersten kind der bauch auch in der 10ssw anfing zuwachsen.ewig kann man das nicht verstecken.und wie ich gesehen habe gibst du bei ganz vielen dein kommentar dazu .lass es bei mir bitte.stell mich nicht so da als ob ich sonst was wäre so von wegen die will ja eh nicht arbeiten.spare dir bitte jeglichen kommentar oder ich schätze das kannst du eh nicht.du kennst mich nicht und meine ganze situation nicht und wenn ich hier was fragen möchte dann mache ich das auch.Expertenforum!!!!!danke

von meijen am 08.01.2014, 21:30



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Andere User dürfen aber dennoch antworten, auch wenn du in ein Expertenforum postest. Es ist ja schön wenn das Amt MEINT, das du nicht vermittelbar bist. In der Frühschwangerschaft ist das aber nicht so. Selbst wenn du in einem Job arbeiten würdest, bei dem man ein sofortiges BV bekommt, kannst du dennoch andere, leichte Jobs annehmen. ALG1 müssen sie in der Zeit zahlen, bis du in den Mutterschutz gehst. Und ob der Bauch wächst oder nicht, ist dabei auch egal. Gibt ja schliesslich auch nicht-schlanke Menschen ;) Letztendlich ist es aber egal was ein Arzt bescheinigt. Es zählt das, was du an Geld bekommst. ALG1 und ALG2 gelten in der Berechnung mit 0. Und wie bereits erwähnt, einen Job zu finden dürfte gerade in der Frühschwangerschaft möglich sein.

von -chOcO- am 09.01.2014, 13:07



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Hallo es ist mir klar das hier auch andere antworten können.nur ich hatte schon mal das vergnügen und hatte sie gebeten es bei mir zulassen.da ich nicht gerne falsch darstellt werden möchte.es sieht für euch jetzt wahrscheinlich so aus als ob ich nicht arbeiten möchte aber das ist falsch.ich bewerbe mich seit ende november da war meine elternzeit vorbei ich habe vorher nicht angefangen da ich nicht wusste wie das mit der krippen eingewöhnung läuft wie mein sohn das mitmacht usw. er hatte anfang november sein ersten tag.ich habe bisher viele bewerbung geschrieben und einige vorstellungsgespràche gehabt.es ist immer die frage gekomme was ist wenn ihr kind krank ist? Sind nur sie für das kind da? und dann hat sich das erledigt.meine familie wohnt weiter weg und ist berufstätig und freunde und bekannte hier in der nähe sind auch alle berufstätig.also bin nur ich da für das kind wenn es krank wird der papa kann beruflich auch nicht.was soll ich denn da machen?? Es ist total ok wenn jemand anderes antwortet aber wenn ich nur kritisiert werde ist das nicht schön oder wie das letzte dagestellt werde. Vg

von meijen am 09.01.2014, 13:52



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Naja, die Kinderbetreuung muss IMMER sichergestellt sein. Das hat dann auch nichts mit einer Schwangerschaft zu tun. Und wenn du keine sichergestellte Betreuung hast, dann bekommst du aufgrund der fehlenden Vermittelbarkeit auch kein ALG1. Somit erst Recht eine Nullrunde für das kommende Elterngeld. Aus den Gründen wird man da bei der Elterngeldberechnung auch keine Monate vorziehen, damit was anders berechnet wird.

von -chOcO- am 09.01.2014, 16:03



Antwort auf: eltergeld

Hey ich glaube da haben wir uns ganz falsch verstanden.ich habe ein krippplatz für acht stunden täglich nur wenn er krank ist darf er ja nicht in die krippe und dann müsste ich zu hause bleiben.aber ich kann ja nicht vorhersehen wann mein sohn krank wird.und ich habe trozdem anspruch auf alg1.aber was soll ich denn machen wenn ich niemanden habe der mal ganz spontan einspringen kann wenn er krank ist und nicht in die krippe darf.da kann ich doch nichts für....

von meijen am 09.01.2014, 18:24



Antwort auf: eltergeld

Das Problem haben aber viele Eltern. Da muss man sich dann halt ein Netzwerk aufbauen. Freunde, eventuell andere Eltern aus dem Kindergarten (die zuhause sind). Das ist ja kein Problem das nur dich betrifft, sondern jeden. Jeder Arbeitnehmer braucht jemanden, der sein Kind im Krankheitsfall betreut. Was ich nur komisch finde - erst war es die Schwangerschaft, das du nicht arbeiten kannst und nun ist es dein Sohn. Beides ist kein Grund, weswegen man nicht vermittelbar ist. Man muss es nur wollen und sich mit Alternativen beschäftigen.

von -chOcO- am 09.01.2014, 19:30



Antwort auf: eltergeld

Ich glaube wir komme da eh nicht auf einen punkt.das amt meint ich bin nicht mehr vermittelbar da es ja auch auf das amt zurückfällt wenn sie jemanden vermittel der bei einstellung schon schwanger war.ich suche arbeit ich finde nicht das mein sohn ein problem ist.aber das bekomme ich halt von vielen arbeitgebern gesagt das heißt aber nicht das es meine meinung ist!! Und was das netzwerk betrifft habe ich bereits einiges versucht..ich glaube aber wir beenden das ganze hier mal.in dein augen bin ich eh jemand der einfach kein bock hat zu arbeiten und das muss ich mir nicht länger anhören.ein schön abend dir noch. Vg

von meijen am 09.01.2014, 20:17