Hallo Ich hoffe es kann mir jemand helfen. Mein erster Sohn wird bald ein Jahr und wir bekommen in 6 Monaten unser zweites Kind, da ich zwei Jahre Elternzeit fürs erste Kind beantragt hatte dann noch in dieser Elternzeit. Nun bekomme ich ja dann wieder vom Arbeitgeber Mutterschaftsgeld und müsste dann ja wieder Elternzeit nehmen. Meine Frage wäre ob ich nach dem Mutterschutz mit meinem Arbeitgeber ein Auflösungsvertrag machen kann und keine Elternzeit beantrage. Kann ich dann trotzdem Elterngeld bekommen? Ich weiß das ich sowieso nach der Elternzeit nicht wieder bei diesem Arbeitgeber anfangen kann und will zu arbeiten. Denn ich werde dort trotz Abwesenheit gemobbt und es macht mir psychisch sehr zu schaffen das ich daran noch fest hänge. Ich würde bei einem Auflösungsvertrag sicher eine Abfindung bekommen die ich nach einem Jahr Elternzeit dann gern in eine Selbstständigkeit investieren möchte. Kennt sich jemand mit diesem Problem aus? Habe ich dann trotzdem Anspruch auf mein volles Elterngeld auch wenn klar ist das ich nicht wieder in diesen Job zurück gehe? Vielen Dank im Vorraus an Alle
von Rowi2016 am 05.07.2017, 23:58