hallo, ich haben einen befristeten vollzeit arbeitsvertrag bis 31.10.2007 ( seit 01.08.2003). unser kind wird voraussichtlich am 14.05.2007 auf die welt kommen. ich werde 6 wochen vorher und 8 wochen danach im mutterschutz sein und dann das elterngeld beanspruchen. wird das elterngeld dann für 12 monate gezahlt obwohl ich nur bis 31.10.2007 angestellt bin? der arbeitsvertrag wird nicht verlängert. oder muss ich ab 01.11.2007 das arbeitslosengeld beantragen? oder bekomme ich 12 monate eltern geld i.h.v. 67 % des netto und kann dann das arbeitslosengeld I beantragen (67% v. netto) wenn ich keinen neuen arbeitsplatz nach der elternzeit von 12 monaten gefunden habe.? vielen dank im voraus für ihre antwort.
Mitglied inaktiv - 25.01.2007, 17:47