Guten Tag Frau Bader, ich bin im November 2015 Mutter geworden und habe Elterngeld beantragt. Ich bin seit Sept. 2014 Beamtin und habe der Elterngeldstelle meine Dienstbezüge von November 2014 bis Oktober 2015 (1 Jahr vor Geburt des Kindes geschickt). Bis November 2014 hatte ich ein Nebengewerbe, in dem ich von Januar 2014 bis August 2014 2400 Euro erwirtschaftete, dies habe ich zum November 2014 gekündigt. Nun hat die Elterngeldstelle mir mitgeteilt, dass für mich auf Grund des Nebengewerbes, was zu keiner Zeit meine Haupteinnahme war, der Verdienst im Kalenderjahr 2014 relevant wäre. Ich habe schon gelesen, dass dies bei Selbstständigen so ist, aber gilt dies auch in meinem Fall? Da ich von Januar 2014 bis Juli 2014 noch in der Ausbildung war, sind dies enorme Gehaltsunterschiede, die sich gravierend auf das Elterngeld auswirken würden. Ich hoffe, Sie können mir weiter helfen und bedanke mich im Voraus! Vg Tina
von Tina M. am 29.01.2016, 09:30