Frage: Eltenzeit

Hallo Frau Bader Wieso steht es Hartz IV Empfängern (Frau/Mann oder schlimmstenfalls beide im Bezug) zu dass eine Person volle drei Jahre Elternzeit nehmen kann und nicht zu arbeiten aber es gibt für Berufstätige nur 1 Jahr Elterngeld und danach muss - wenn der Mann nicht genug verdient für sich Frau und Kind - die Frau wieder arbeiten gehen um ihren Lebensstandard zu halten, worauf beruht dieses Verfahren? Ist doch voll unfair! Man baut sich jahrelang was auf und wird dann im weiteren Sinne gegenüber anderen noch "bestraft" dass man den Standart bei drei zu nehmenden Jahren nicht halten kann. LG

Mitglied inaktiv - 12.02.2017, 22:03



Antwort auf: Eltenzeit

Hallo, auch eine Berufstätige kann drei Jahre Elternzeit nehmen (wobei jemand ohne Arbeitgeber ja gar keine Elternzeit nehmen kann) - kriegt danach aber eben keine Unterstützung, weil er sie nicht braucht. Wo ist da die Ungerechtigkeit? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.02.2017



Antwort auf: Eltenzeit

Jeder hat vor dem Gesetz den gleichen Anspruch von drei Jahren unbezahlter Freistellung von der Arbeit zu dem Zweck der Betreuung des Kindes. Wer ein hohes Einkommen hat, für den sind die Einbußen natürlich viel gravierender als jemand der ohnehin schon am Existenzminimum lebt. Aber was soll daran "ungerecht" sein? Elternzeit hat nicht den Anspruch, den Lebensstandard beizubehalten.

Mitglied inaktiv - 12.02.2017, 22:12



Antwort auf: Eltenzeit

Naja, sie leben ja eh schon am Minimum. Bei uns wird allerdings nun durchgegriffen, ab einem Jahr gibt es Anspruch auf Betreuung und man muss zumindest in Teilzeit arbeiten und nachweisen dass man sich bewirbt. Entzückend finde ich die, die sich aufregen warum die 300€ Elterngeld angerechnet werden beim ALG2 .

von Sternenschnuppe am 12.02.2017, 22:21



Antwort auf: Eltenzeit

Siehst Du teils falsch. Ohne AG hat man gar keine Elternzeit. Ein Hartz4-Empfänger ist also nicht in EZ sondern nur "freigestellt". Verwechseln halt nur viele. In vielen Gemeinden ist es inzwischen auch so das die Ämter hingehen und sagen, nix da. Man hat einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten Geburtstag, also sollen die Leute auch was dafür tun. Und wer meint eben die vollen 3 Jahre sich auf Staatskosten eine "Auszeit" nehmen zu müssen, bekommt halt entsprechende Sanktionen. das ist aber eben nicht überall so. Problem ist halt, die Sozialgesetze hinken da arg hinterher. Den Rechtsanspruch mit der Betreuung gibt es ja erst seit 2012. Vorher gab es erst einen ab 3 Jahre - und aus der zeit kommt auch die Rechtslage das auch Hartz4-Empfänger bis zu 3 Jahre freigestellt werden können. Das betrifft aber eben nur ein Elternteil, das zweite müsste trotzdem was dafür tun so schnell wie möglich an der Situation was zu ändern. DA !!! wird dann aber meistens zu wenig nach geschaut. Was weit unfairer ist sind die Fälle wo ein Arbeitsplatz wirklich vorhanden ist, aber nicht nach dem Ende des EG wieder gearbeitet wird sondern man dann eben weiterhin in EZ daheim bleibt und dafür dann Hartz4 bezieht. Einige Gemeinde machen das mit, andere sagen dann muss wenigstens TZ gearbeitet werden. Diese Uneinigkeit ist unfair gegenüber allen. Und es muss geprüft werden ob es nicht möglich ist das die Elternteile eben tauschen mit der EZ. Wenn Mann zB weniger verdient wie Frau, Frau mit VZ dafür sorgen kann das die Familie raus ist aus dem Hartz4, dann muss man eben tauschen und Mann bleibt daheim. Ist ja auch eine Lösung. Gleiches gilt wenn beide mittels TZ das Familieneinkommen selbst bestreiten könnten So oder so, die ganze Rechtslage muss dringend überarbeitet werden und an die heutigen Situationen angepasst werden. Ansonsten darf es nicht verwundern warum da bei einigen Frust aufkommt wenn sie im Grunde genommen für das arbeiten auch noch bestraft werden.

Mitglied inaktiv - 12.02.2017, 23:06



Antwort auf: Eltenzeit

Nachtrag Hallo Frau Bader Bezug nehmend auf "auch eine Berufstätige kann drei Jahre Elternzeit nehmen (wobei jemand ohne Arbeitgeber ja gar keine Elternzeit nehmen kann) - kriegt danach aber eben keine Unterstützung, weil er sie nicht braucht. Wo ist da die Ungerechtigkeit? Liebe Grüße NB" *** Weil wir die Unterstützung für die Dauer der Elternzeit ja eben bräuchten, weil sein Gehalt nicht reicht um uns drei damit zu finanzieren für die Dauer der Elternzeit UM unsere "zu grosse" Wohnung für die wir jahrelang gearbeitet haben bis zu drei Jahre mit einem Gehalt finanziert zu bekommen. Deshalb verstehe ich nicht wieso nach einem Jahr Elternzeit beendet ist und man gezwungen wird wieder arbeiten zu gehen weil man sonst zum Hartz IV Fall wird und alles verliert für was man gearbeitet hat - jahrelang!! Aber Leute die "nichts haben" drei Jahre eben problemlos nehmen können. Danke dennoch für Ihre Rückmeldung. Liebe Grüße Motte 2017

Mitglied inaktiv - 14.02.2017, 20:12