Sehr geehrte Frau Bader, wir haben für unsere Zwillinge im Jahr 2010 Elterngeld beantragt und auch bezogen (ab September). Ich 2 Monate und meine Frau 12. Danach haben wir vom Land Bayern 12 Monate lang Landeserziehungsgeld erhalten. Seit nunmehr einem Jahr betreut meiner Frau die Kinder zuhause und erst ab September 2013 (wenn die Kinder 3 werden) haben wir einen Kindergartenplatz. Daher nun meine Frage ob es nach dem jüngsten Urteil vom BSG möglich ist rückwirkend für das zweite Kind Elterngeld zu beantragen (für das 3. Lebensjahr des 2.Kindes). Da man argumentieren könnte, die bisher in Anspruch genommenen Leistungen nur für das erste Kind bezogen zu haben. Ich würde mich sehr freuen wenn Sie etwas Licht ins Dunkel bringen könnten. Mit freundlichen Grüßen Patrick
von derpelle am 12.07.2013, 10:08