Hallo Frau Bader,
meine tochter ist jetzt 8 Monate alt knapp. sie wurde am 14.10.12 geboren. meine elternzeit geht bis zum 13.01.14, also 3 Monate länger als ich elterngeld bekomme. in den letzten 3 Monaten ( Okt.´13 -ende Jan´14) leben wir vom gehalt meines Freundes (Vater des kindes aber nicht verheiratet und ich habe noch immer alleiniges Sorgerecht) und von meinem ersparten was ich mir immer zurück gelegt habe um etwas länger zu hause bleiben zu können. Sagen wir das zweite kommt am 5.3.14 zur welt, wie läuft das dann mit dem elterngeld
1. wie wird es berechnet in den 3 Monaten wo ich ja vom ersparten und freundgehalt lebe?oder wird diese zeit noch ausgeklammert, weil ich da ja noch in der elternzeit bin?
2.Ich bin altenpflergerin und war bei der letzten schwagerschaft sofort im beschäftigungsverbot mit voller Bezahlung. anfangen würde ich ja wieder am 14.01.14, wäre aber ja dann laut Rechnung wieder im Mutterschutz am 22.01.14. Laufe ich dann ab dem 14.1 dirket wieder ins beschäftigungsverbot und dann 2 Wochen, bis ich wieder Mutterschutz hab?
3. bekomme ich dann auch normal wieder Mutterschaftsgeld mit zusätzlich fehlenden zuschuss vom Arbeitgeber.
4. Muss ich eine neue Elternzeit beantragen für das neue Kind oder die erste verlängern?
5. Kann ich bezügl. des elterngeldes voher wissen von der stelle wieviel es sein wird, da ich dieses mal, das Geld auf 2 jahre splitten wollte, aber doch gern wüsste wieviel es ca wäre um dann nicht doch zu wenig zu haben
Viele Fragen, Entschuldigung
Gruß Sabrina
von
Brina0110
am 11.06.2013, 21:56
Antwort auf:
elerngeld
Hallo,
bitte lesen Sie die Hinweise und fragen Sie allgemeiner.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.06.2013
Antwort auf:
elerngeld
Wenn Du alleiniges Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht hast, dann stehen Dir 14 Monate Elterngeld zu.
Inwieweit geprüft wird dabei dass der Vater dazu bei Euch wohnt weiß ich nicht.
Wieso hat er denn kein Sorgerechtt ? Will er nicht ? ( reine Neugier, nur wenn Du magst )
Ansonsten zur Frage : Wird aufs gleiche Elterngeld hinauslaufen plus 10% davon Geschwisterbonus bis Kind 1 drei ist.
von
Sternenschnuppe
am 11.06.2013, 22:59
Antwort auf:
elerngeld
Danke :) wir hatten beim standesamt die kleine auf seinen namen angegeben und wollten dann noch beim jugendamt das sorgerecht auf beide aufteilen, aber verging zeit und dann haben wir uns gedacht, wir wollen eh noch heiraten und dann machen wirs damit :) Und weißt du ne antwort auf frage zu punkt 2?
lieben gruß sabrina
von
Brina0110
am 11.06.2013, 23:23
Antwort auf:
elerngeld
Da sie mit dem KV zusammenlebt, gilt sie nicht als alleinerziehend. Egal ob Sorgerecht ja oder nein.
Mitglied inaktiv - 11.06.2013, 23:33
Antwort auf:
elerngeld
1) Wenn du nur Elternzeit hast, nein! Denn es werden nur Zeiten ausgeklammert, in denen du Muttterschaftsgeld bekommst und Elterngeld beziehst.
2) Ja, in diesem Fall würdest du ab dem 14.1. ein Beschäftigungsverbot bekommen und ab dem 22.01. Mutterschaftsgeld.
3) Ja.
4) Verlängerst du die Elternzeit ab 14.1.....in Elternzeit bekommt man kein Beschäftigungsverbot und im Mutterschutz, der in der Elternzeit liegt, bekommt man nicht den Zuschuss vom AG.
Sinnvoller wäre es, ab Geburt von Kind 2 auch Elternzeit für Kind 2 zu nehmen.
5) Kommen die Kinder so dicht beieinander, läuft es durch den Geschwisterbonus ca auf das gleiche Elterngeld hinaus. Du kannst es mit dem Elterngeldrechner ausrechnen. Geht dein Elterngeld für Kind 1 bis zum Oktober, dann zählen fürs neue Elterngeld der November, Dezember 2013 und noch 10 weitere Monate aus dem Berechnungszeitraum von Kind 1.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 12.06.2013, 07:36
Antwort auf:
elerngeld
Vielen Dank für die verständliche Antwort. Das letzte EG bekomme ich am 15.09.13 für bis Oktober. Ab dann lebe ich vo ersparten und freudgehalt. Das heisst ja dann, das der rest von OKtober, nov.,dez. 2013 mit 0 Euro berechnet Werden????Ach du meine güte :-(
von
Brina0110
am 12.06.2013, 11:12
Antwort auf:
elerngeld
Ne, sondern (wie ich schon geschrieben habe) November und Dezember 2013.
Die 2 Monate werden mit 0 Euro berechnet. Die 10 weiteren mit dem Einkommen, was du vor der Geburt von Kind 1 hattest.
Jetzt kannste dir das mit dem Elterngeldrechner ausrechnen.
Allerdings darfst du eben nur 10 von den 12 Feldern mit Einkommen befüllen...
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 12.06.2013, 20:44