Frage: Ela

Hallo Fr. Bader, ich habe jetzt auch ein Problem: Mein Erziehungsurlaub würde eigentlich am 02.01.2003 enden. Jetzt ist es aber so, daß der Arbeitsstandort meiner Firma geschlossen wurde, alle Mitarbeiter sind zum 30.06.02 gekündigt worden. Ein Zweitsitz der Firma liegt in Berlin, das etwa 400 km von entfernt ist. Uns Mütter, die sich im Erziehungsurlaub befinden, hat der Arbeitgeber erst vergessen und konnte uns nicht mehr fristgerecht kündigen. Bis heute bin ich noch nicht gekündigt. Jetzt sagte mir mein Anwalt, daß uns der Arbeitgeber auch mit einer Abfindung das Arbeisverhältnis kündigen möchte. Genaueres dazu wissen wir aber noch nicht. Meine Kollegen, die jetzt schon alle gekündigt sind, haben eine Abfindung wie folgt erhalten, Gehalt x Jahre der Beschäftigung durch 2, und davon 35%! Mein Mann sage jetzt, ich solle darauf bestehen, daß ich eine Abfindung von mind. 3 Monatsgehalten verlangen soll, weil sie mich ja eigentlich in der Zweigstelle unterbringen müßten! Und ich dadruch mind. eine Anspruch auf das Gehalt haben, welches ich für die Mindestwiedereinstellung von 3 Monaten habe. Ist das richtig? Oder sollte ich mit der Abfindung zufrieden sein, die auch die anderen Kollegen bekommen haben. Es würde sich auch lohnen da ich seit dem 02.11.1995 bei der Firma war und ein Gehalt von mehr als 3000 DM hatte. Oder wird die Elternzeit nicht als Beschäftigungsjahre gerechnet? Ich würde mich freuen, wenn Sie mir helfen könnten. Danke und viele Grüße Michaela

Mitglied inaktiv - 25.09.2002, 17:58



Antwort auf: Ela

Liebe Ela, tut mir leid, wenn Sie anwaltlich vertreten sind, verbietet eds mir das Standesrecht, mich einzumischen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.09.2002