Hallo Frau Bader, Ich habe meine Stunden, befristet für ein Jahr, von einer vollen Stelle auf 22 Stunden wöchentlich reduziert. Diese Befristung läuft Ende Dezember 2014 aus, so dass ab Januar 2015 mein Vollzeitvertrag wieder in Kraft tritt. Gegen Ende diesen Jahres haben mein Mann und ich eine Schwangerschaft geplant. Ich arbeite in einem Bereich, in welchem ich sofort ein Beschäftigungsverbot von meinem Arbeitgeber bekommen würde. Mal angenommen, ich würde im Okt. oder November diesen Jahres schwanger werden, würde dann trotzdem ab Januar 2015 mein Vollzeitvertrag wieder in Kraft treten und würde ich ab Januar im Beschäftigungsverbot eine Lohnfortzahlung in Höhe des Gehaltes der Vollzeitstelle bekommen? Und wie würde sich das alles auf das Elterngeld auswirken? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen! Mit freundlichen Grüßen, Janine O.
von JanineausD am 11.04.2014, 13:47