Der Vaterschafttest ist bestättigt und der Erzeuger will die Vaterschaft anerkennen.
Nun frag ich mich ob ich ihn in die Geburtsurkunde eintragen lassen soll(mein Sohn ist 8 Monate und sein Erzeuger hat ihn noch nie gesehen, noch nicht mal auf Fotos)
Ein Bekannter hat schwierigkeiten beim Heiraten gehabt, weil sein Vater nicht vermerkt war.
Was für Vorteile oder Nachteil (Recht des Vaters in diesem Falle) hat die Eintragung.
Mitglied inaktiv - 12.12.2000, 21:10
Antwort auf:
Eintragen in Geburtsurkunde
Liebe Chrissie,
nach dem Personenstandsgesetz ist die Geburtsurkunde Teil des Familienbuches.
Dieses erleichtert den "Behördenkram".
Gem. § 29 wird der Vater nach Feststellung der Vaterschaft eingetragen.
Wenn das nicht geschieht, kann es später u.U. (je nachdem, wie bis dahin die Gesetze sind oder wie bockig der Standesbeamte ist) Probleme auftreten, z.B. bei der Eheschließung. Und das hat ja auch einen Sinn: Durch Nennung des Vaters soll vermieden werden, daß unwissentlich Halbgeschwister heiraten.
Nachteile sind mir keine bekannt.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.12.2000