hallo mein eu endet im sept06. mein arbeitgeber sagt, er müsse mich nur zu den alten bedingungen wieder beschäftigen. lt. teilzeitgesetz ist dem doch nicht so oder? ich war 4 jahre dort tätig und jetzt inges. 6 jahre im eu.also 10 jahre betriebszugehörigkeit. haltagsstellen gibt es im betrieb, mehr als 15 sind wir auch. welche chancen hat man? wie schnell dürften sie mir nach arbeitsantritt überhaupt kündigen und welchen anspruch hätte man ggf. auf abfindung? danke gruss nina
Mitglied inaktiv - 19.01.2006, 20:12