Guten Tag, Frau Bader,
bei meiner Tochter wird bald die Einschuluntersuchung durchgeführt. Da ich bei meinem Sohn sehr schlechte Erfahrungen mit dieser Untersuchung im Kindergarten gemacht habe, will ich jetzt etwas besser gewappnet sein.
Mir geht es um die Vorlage des Impfbuches und des Untersuchungsheftes. Muss ich diese Unterlage wirklich vorlegen? Und was passiert, wenn ich mich weigere? Kann meiner Tochter die Schulfähigkeit dann nicht zugesprochen werden? Meine Tochter ist gänzlich geimpft und hat auch keine anderen groben Auffälligkeiten im U-Heft, aber trotzdem will ich die Unterlagen nicht ausser Hand geben bzw. jemadem zeigen.
Vielen Dank für Ihre Antwort...
Melanie
PS: wir wohnen in Baden-Württemberg.
von
Meli2
am 25.09.2013, 23:59
Antwort auf:
Einschuluntersuchung: U-Heft und Impfbuch
Hallo,
ich kann mir nicht vorstellen, dass dies die Einschulung verhindert. Je nach Gesetzeslage kann es aber sein, dass das Amt Sie dazu zwingen kann diese vorzulegen. Ist aber eher abwegig.
Wieso findet die Einschulungsuntersuchung im Kindergarten statt? Wir mussten da zum Gesundheitsamt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.09.2013
Antwort auf:
Einschuluntersuchung: U-Heft und Impfbuch
Nein, du musst diese Unterlagen nicht vorlegen. Wahrscheinlich ist es gewünscht und oftmals wird es als "Muss" formuliert, kann es aber faktisch nicht sein, da auch Kinder eingeschult werden die aus dem Ausland kommen und diese Unterlagen noch nicht einmal besitzen, geschweige denn vorlegen können.
Mein Kind hat nichts dergleichen besessen (und übrigens haben wir diese Schuleingangsuntersuchung auch noch nicht mal gemacht ;)).
von
Pamo
am 26.09.2013, 09:07