Frage: Einschulung

Hallo, Mein Sohn kommt jetzt im August in unserem Wohnort(NRW) zur Schule. Es war schon öfter im Gespräch, das unsere GS aufgrund der wenigen Kinder geschlossen werden soll. Unsere Anmeldung ist durch, die Schule bleibt vorerst bestehen. Nun möchten mein Freund und ich gerne zusammen ziehen, 10 km weiter nach Niedersachsen, da er dort ein Haus hat. (einen genauen Termin haben wir noch nicht) Besteht die Möglichkeit, das mein Sohn auch weiterhin in unserem jetzigen Wohnort zur Schule gehen kann? Hier ist auch eine Betreuung nach der Schulzeit (da ich auch arbeiten gehe) gewährleistet, da die Oma auch hier im Ort wohnt, bzw. noch wohnen wir sogar in einem Haus.

von Chri am 20.06.2016, 20:31



Antwort auf: Einschulung

Hallo, nein, das ist nicht möglich, es sei denn, die Behörden stimmen zu (eher unwahrscheinlich), da es ein anderes Bundesland ist Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.06.2016



Antwort auf: Einschulung

Wieso denn nicht? Ihr wählt die Schule aus, in NRW gibt es keine Sprengelbindung.

von Pamo am 20.06.2016, 21:09



Antwort auf: Einschulung

denn wenn Dein Sohn 10km entfernt in die Schule geht, wirst Du immer Taxi für Freunde spielen müssen. LG Peeka

von peekaboo am 21.06.2016, 08:01



Antwort auf: Einschulung

TE zieht aber nach Niedersachsen als Wohnort dann, Schule dann in NRW. Und da ist es dann durchaus fraglich. Zudem geht es IMO um die Grundschule, nicht die Weiterführende.

Mitglied inaktiv - 21.06.2016, 18:05



Antwort auf: Einschulung

Dazu kommt, das meine Tochter im Moment die absolute Schulverweigerin ist und auf jeden Fall die Schule wechseln will. An ihrer jetzigen Schule wurde sie wirklich übel gemobbt. Das bedeutet, sie geht auf jeden Fall nach den Ferien in Niedersachsen zur Schule. Unser Umzugstermin steht noch nicht fest. Da in NRW ja aber freie Schulwahl besteht, ist das nicht das Problem. Trotz allem möchte ich aber wirklich gerne, das mein Sohn in unserem "Heimatort" zur Grundschule geht, da hier zu 100% eine Betreuungsmöglichkeit nach Schulschluss besteht. Die Fahrerei die dadurch entsteht ist nicht schlimm, es sind ja nur ein paar Km. Ich möchte meinen Sohn auch nicht gleich aus allem raus reissen, deswegen würde ich es ihm gerne ermöglichen, die ersten vier Schuljahre hier zu verbringen. Wäre wohl die Anmeldung eines Zweit-Wohnsitzes ratsam?

von Chri am 21.06.2016, 22:15



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