Hallo Frau Bader,
ich habe folgende Frage: Wenn jemand per Einschreiben z.B. eine Einzugsermächtigung widerrufen würde und der Empfänger dieses Einschreiben nicht abholt (Benachrichtigung und Niederlegung), gilt das Schreiben dann als zugestellt oder müsste man das Einschreiben immer wieder abschicken, bis es ankommt?
Vielen Dank!
Lumaxx
Mitglied inaktiv - 05.03.2007, 08:31
Antwort auf:
Einschreiben
Hallo,
bitte lesen Sie die Hinweise. Hier geht es nur um Fragen und Probleme rund-ums-Baby. Ansonsten kann ich Ihnen anbieten, entgeltlich über meine private E-Mail zu antworten. Oder suchen Sie einen Kollegen vor Ort auf.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.03.2007
Antwort auf:
Einschreiben
denn wenn der postbote es in den briefkasten wirft, gilt es als zugestellt.
lg two_kids
Mitglied inaktiv - 05.03.2007, 11:22
Antwort auf:
Einschreiben
einschreiben sind fast immer rausgeschmissenes geld. ein nicht abgeholtes oder nicht angenommenes einschreiben gilt als nicht zugestellt.
das größere problem ist: selbst, wenn das einschreiben entgegen genommen wird, kann derjenige immer noch sagen, dass nur ein leeres blatt drin war oder etwas ganz anderes, als der absender geschickt hat. denn der absender kann nicht beweisen, dass er eine kündigung etc. abgeschickt hat. von daher sind einschreiben fast immer rausgeschmissenes geld und keineswegs so hilfreich wie die post behauptet.
dann lieber das schreiben (wenn möglich) mit einem zeugen, der den inhalt kennt, beim empfänger persönlich abgeben. nur dann ist man auf der sicheren seite. aber meist ist das ganze einfach unnötig. :-)
lg
Mitglied inaktiv - 06.03.2007, 08:36