Frage: Einschreiben

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe da nur eine Frage: Wenn Dokumente ( Scheidungspapiere )die von einem Anwalt per Anschreiben an eine Person gehen, die nicht Persönlich anwesend ist,diese von einem Familienmitglied angenommen und die Annahme unterschreibt, aber nicht aushändigt ist das rechtens ??? Vielen Dank Viele Grüße Tizi

Mitglied inaktiv - 01.06.2001, 14:38



Antwort auf: Einschreiben

Liebe Tizi, da müssen Sie mal bei Ihrer Post nachfragen, soweit ich weiß, darf ein ES nur persönlich ausgehändigt werden. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.06.2001



Antwort auf: Einschreiben

Hm, das ist echt eine Frage an die Post. I. d. R. dürfen ES dem Empfänger persönlich und seinen Postbevollmächtigten ausgehändigt werden. Nun weiß ich jetzt z. B. nicht, ob ein Ehegatte automatisch Postbevollmächtigter ist. Eltern sind es für ihre minderj. Kinder sicher, aber sonst fallen mir keine Personen(-konstellationen) ein. Grundsätzlich darf also der Postbote das Einschreiben nicht irgendeiner in der Wohnung anwesenden Person aushändigen. Es sei denn, es ist ein Einwurfeinschreiben gewesen ... Hilft das? Désirée

Mitglied inaktiv - 02.06.2001, 13:14