ich möchte während der EZ wieder bei meinem AG arbeiten. Das verweigert er mir. Nun möchte ich mich arbeitslos melden. Das Arbeitsamt sagt, dass ich eine Bescheinigung vom AG brauche, die mir eine Nebenbeschäftigung erlaubt. Mein AG hat das so formuliert, dass meine Tätigkeit nicht konkurrierend zum Arneitsvertrag ist und keine konkurrierende Situation eintreten könnte. In meinem Arbeitsvertrag steht aber nichts dergleichen. Fragen: darf der AG das so einschränken, oder muss das konkretisiert werden? falls ja, ist es richtig, dass ich dann keinen Anspruch auf ALG1 habe weil ich nicht uneingeschränkt vermittelbar bin?
Mitglied inaktiv - 10.02.2009, 12:09