Einschränkung Paragraph 24 zulässig?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Einschränkung Paragraph 24 zulässig?

Guten Tag Frau Bader, in der Gemeinde in der wir leben, erhalten Kinder ab 1 Jahr nur einen Betreuungsplatz, wenn die Eltern bestehenden Arbeitsverhältnisse in Höhe von 1,5 nachweisen. In unserem Fall ist das nicht gegeben, da ausschl. mein Mann Vollzeit arbeitet. Ist diese Einschränkung der Stadt überhaupt mit dem Paragraph 24 vereinbar? Vielen Dank vorab. Gruß NM

von Owl am 24.09.2014, 08:11



Antwort auf: Einschränkung Paragraph 24 zulässig?

Hallo, es besteht ein Anspruch nur auf halbe Tage. Die meisten Kindergärten regeln dies bzgl. der Ganztagesplätze. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.09.2014



Antwort auf: Einschränkung Paragraph 24 zulässig?

Kind knapp 3 und es gab keinen KiTa Platz in der Gemeinde.. sprich wir hatten zwar ein Recht auf einen Kita Platz, aber der muss nicht unbedingt in der GEmeinde sein. Fazit bei uns war damals. Ich habe das Kind in die Kita gegeben, an dem Ort wo ich gearbeitet habe. Das war ca. 15km von daheim entfernt. LG Peeka

von peekaboo am 24.09.2014, 08:52



Antwort auf: Einschränkung Paragraph 24 zulässig?

Ich denke viele haben den Irrglauben, sie hätten ein Anrecht auf einen Kita-Platz oder Kindergarten, das ist aber so falsch. Man hat nur einen Anspruch auf einen BETREUUNGSPLATZ ab dem ersten Geburtstag. Dabei hat man, wenn man daheim ist, bzw ein Elternteil, einen Anspruch auf eine halbe Stelle. Sidn beide Eltern Vollzeitbeschäftigt, dann auf eien volle Stelle. Geht einer Teilzeit arbeiten oder gar beide, ist der Anspruch entsprechend geringer zwischen Halbtags und Vollzeit - je nach Arbeitszeiten beider Eltern. Mein Gatte hatte zB eine Vollzeitstelle, cih arbeite nur 25-30 Std. Betreuungsanspruch hatten wir so, wegen der Fahrstrecke von usn beiden Eltern, von "nur" 35 Std. Udn eben keien volle Stelle wie viele meinen. Und, Betreuungsplatz heißt eben NICHT Kita, Krippe oder Kindergarten, auch mit einer Tagesmutter ist der Rechtsanspruch gedeckt. Wenn es also keien entsprechenden Kitaplätze gibt (hier der vior Ort bietet erst ab 2 Jahre an, und dann lediglich nur 9 Plätze (KiTa fasst 100 Kinder), dann muß man eben sich eien Tagesmutter suchen. Und die Kosten sind inzwischen bei vielen Gemeinden die gleichen. Hier zB zahlen wir keinen Cent mehr als wenn Sohenmann in Kita ginge. Dafür sidn die Abhol- und Bringezeiten um längen flexibler.

Mitglied inaktiv - 24.09.2014, 15:10