Hallo, seit Anfang des Jahres bis Mitte Februar befand ich mich im Mutterschutz und seitdem bis Ende des Jahres in Elternzeit und bekomme Elterngeld. Im April habe ich Urlaubsgeld in Form einer Einmalzahlung erhalten und diesen Monat Weihnachtsgeld in Form einer Einmalzahlung. Dieses wurde vom Arbeitgeber Brutto ausgezahlt. Muss ich dieses Geld nächstes Jahr beim Finanzamt nachträglich versteuern? Muss ich eine Steuererklärung abgeben? (unverheiratet) oder kann ich dieses Geld in vollem Umfang behalten?
von Nadja1985 am 30.10.2018, 10:13