Hallo Frau Bader,
wir bezogen im Jahr 2014/2015 Elterngeld (Nachwuchs kam in 10/2014 auf die Welt).
in 2015 gab es eine einmalige Sonderzahlung des Arbeitgebers.
Wir haben uns jetzt bei der Erstellung der Steuererklärung nochmals gefragt, ob wir diese einmalige Sonderzahlung an die Elterngeldstelle melden müssen...?
Hat dies Einfluss auf das erhaltene Elterngeld?
Vielen Dank im Voraus für die Info.
von
Harald1981
am 21.12.2016, 08:59
Antwort auf:
Einmalige Sonderzahlung während Bezug Elterngeld - Meldung an Elterngeld-Stelle?
Hallo,
Einmalzahlungen bleiben unberücksichtigt (nur beim EG, nicht bei der Steuer)
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.12.2016
Antwort auf:
Einmalige Sonderzahlung während Bezug Elterngeld - Meldung an Elterngeld-Stelle?
Hu hu ihr müsst doch zum Ende hin eh eure Lohnfortzahlung nachweisen.einmalzahlungen zählen nicht mit in die Berechnung.war bei mir auch Weihnachts u. Urlaubsgeld
von
mia89
am 22.12.2016, 02:14