Hallo Frau Bader, habe für meine Tochter das Spargeld als Bundesobligation (jährliche Zinszahlung) angelegt aber dummerweise keinen Freistellungsauftrag gegeben. Wie bekommen wir nun die Zinsertragssteuer zurück, bei Erwachsenen funktioniert dies ja über die Steuererklärung? Vielen Dank CG
Mitglied inaktiv - 26.08.2002, 09:54