Frage: einkommen

ich krieg zur zeit erziehungseld, kindergeld und wohngeld und unterhalt für luca und auch für mich. jetzt hab ich gehört, das wenn ich kein wohngeld mehr krieg, er mehr für mich zahlen müßte. da mein ex-freund wirklich ein ganz mießer kerl ist, möcht ich ihm eins auswischen und beantrage einfach kein wohngeld mehr (es läuft ende dieses monats aus). muß er dann wirklich mehr zahlen für mich,weil ich weniger einkommen hab? er verdient mehr als 2000 euro netto und könte sichs ja leisten. mir könnts ja egal sein, aber ich nehms lieber von ihm als vom amt. lg petra

Mitglied inaktiv - 13.07.2004, 23:25



Antwort auf: einkommen

Hallo, das Amt zahlt sowieso nicht, wenn ein anderer unterhaltspflichtig ist. Heißt: Der Unterhaltsanspruch der Mutter eines nichtehelichen Kindes kann nicht höher sein, als ihr Anspruch wäre, wenn sie mit dem Vater verheiratet wäre. Der Kindesvater muss also maximal 3/7 seines unterhaltsrelevanten Nettoeinkommens. Der Kindesvater kann den Unterhalt für das nichteheliche Kind von seinem Einkommen abziehen, ausserdem den Unterhalt für weitere minderjährige Kinder und den Unterhalt für seine Ehefrau. Sein Selbstbehalt liegt bei 840 € bzw. bei Nichterwerbstätigen bei 730 € Dieser Betrag muss ihm also mindestens verbleiben. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.07.2004



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