Hallo Frau Bader,
wenn mein Mann das Basis Elterngeld bezieht, nebenbei aber noch freiberuflich arbeitet, er dann Rechnungen stellt und dieses Einkommen dann auf sein Konto geht, wird es ja angerechnet. Er darf ja arbeiten, aber keinen Geldeingang haben. Meine Frage: Darf sein Einkommen auf mein Konto gehen? Steuerlich ist das ja kein Hinterziehen, er gibt das ja trotzdem in seiner Erklärung an. Ich finde es nur beim Elterngeld so absurd, dass man Elterngeld bezieht, nebenbei arbeiten darf ohne Entgelt, aber dann in dem EINEN Monat, wo man dann seine Rechnung stellt, DIESER Monat wird dann angerechnet. Oder werden dann trotzdem durchschnittlich EIN Geldeingang in 12 Monate Elterngeldbezug angerchnet? Danke für kurze Klärung.
Mitglied inaktiv - 16.10.2019, 17:27
Antwort auf:
Einkommen in der Elternzeit / Krankenversicherung
Hallo,
Sie meinen, das Geld soll auf Ihr Konto gehen, damit es nicht bei seinem EG berücksichtigt wird? Ihr Ernst? Nein, das geht nicht. Das ist Betrug.
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.10.2019
Antwort auf:
Einkommen in der Elternzeit / Krankenversicherung
Natürlich ist das nicht erlaubt.
AN die nichtselbstständig arbeiten bekommen ihr Gehalt ja auch angerechnet.
Mitglied inaktiv - 16.10.2019, 17:34
Antwort auf:
Einkommen in der Elternzeit / Krankenversicherung
Es zählt das Zuflussprinzip, also egal wann die Arbeit getan wurde zählt nur, wann das Geld auf dem Konto eingeht. Auf wessen Konto ist egal - es ist ja eine Bezahlung für SEINE selbstständige Arbeit. Und wird in der Steuererklärung auch seinem Namen zugerechnet.
Die Elterngeldstelle betrachtet dann alle Monate, in denen Geld zufließt, addiert das, zieht die Ausgaben ab, die in diesen Monaten angefallen sind und rechnet den übrig gebliebenen Gewinn in allen betroffenen Monaten gleich an.
In Monate in denen kein Geld eingeht wird also auch nix angerechnet und das Elterngeld wird voll gezahlt.
von
Dojii
am 17.10.2019, 07:34
Antwort auf:
Einkommen in der Elternzeit / Krankenversicherung
Natürlich wusste ich schon, dass dies eine Art von Betrug darstellt, dennoch ist es ja auch legitim während dem Elterngeldbezug zu arbeiten, obwohl das Geld dafür da ist, dass man Zeit für die Erziehung hat. Die Selbständigen arbeiten also monatelang ohne eine Rechnung zu stellen und wenn die Elterngeldauszahlung vorbei ist, können sie bezahlt werden...das finde ich nur absurd. Deswegen fragte ich auch so doof, ob eine Einzahlung auf meinem Konto vielleicht auch so eine Art Lücke darstellt. Aber danke für die explizite Antwort auf meine Frage, nach der Anrechnung der konkreten Monate, in denen Einkommen rein kam...das war mir nicht so klar.
Frage zur Krankenversicherung: mein Mann stellt also seine Rechnung in einem Elterngeldplusmonat, also ca 5.000 Euro auf ein Mal. In dem Monat verdient er also so viel, so dass er aus der gesetzlichen Krankenversicherung rausfliegen und sich freiwillig versichern wird. Danach will er wieder in den Basiselterngeldbezug...muss dann also nach meiner Kenntnis sich dann auch freiwillig versichern (also Krankenversicherungsbeiträge bezahlen). Er war vor dem Elterngeldbezug in der gesetzlichen, weil als AN gearbeitet hat, da ist er aber raus. Kann er sich nach dem ElterngeldplusMonat einen Monat arbeitslos melden, um dann in die gesetzliche KV zurück zu kehren und dann die Basiselterngeldmonate nach dem einen Monat ALG1 dranhängen (dann mit Befreiung von KVbeiträgen)?
Mitglied inaktiv - 17.10.2019, 12:32