Sehr geehrte Frau Bader!
Ich habe am 10.12.2014 entbunden und ich habe Elternzeit bis 04/2016. ich möchte meine Elternzeit verlängern bis 12/2016 da ich keinen Krippenplatz für unser Kind bekommen habe. Das Elterngeld läuft im Dezember 2015 aus,dann gibts nur mehr das Kindergeld.
Welches Einkommen bekomme ich wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger werde?
Da ich in einem Krankenhaus tätig bin steht mir aufgrund der Infektionsgefahr ein Berufsverbot zu?
von
Kelo07
am 19.10.2015, 15:30
Antwort auf:
Einkommen bei Schwangerschaft in elternzeit.
Hallo,
wenn Sie in der Elternzeit sind, spielt das Beschäftigungsverbot keine Rolle.
Ab dem ersten Tag danach bekommen Sie den vereinbarten Lohn ohne zu arbeiten.
Ein Anspruch auf Verlängerung der Elternzeit haben sie nicht, da müssen sie hoffen, dass die Arbeitgeber mitmacht. Einkommen haben sie dann gar keins, wenn der Kindsvater nicht genug verdienen können Sie Hartz IV beantragen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.10.2015