Sehr geehrte Frau Bader, ich erhalte ganz regulär Mutterschutzleistungen von Krankenkasse und Arbeitgeber. Zusätzlich erwarte ich nach der Geburt meines Kindes noch einen Zufluss von Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit. Dieses Einkommen erhalte ich planmäßig im Mutterschutz ausgezahlt, nicht während des Elterngeldbezugs. Ich weiß, dass Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit mit dem Elterngeld verrechnet wird, aber wie ist das mit den Mutterschutzleistungen? Kann ich hier zusätzliches Einkommen erhalten oder wird das ebenfalls verrechnet? Steuerlich gebe ich das Einkommen selbstverständlich an. Vielen Dank und freundliche Grüße Frau Sonnenblume
von Frau Sonnenblume am 24.06.2019, 11:13