Hallo Frau Bader,
Während des ersten Lebensjahres des Kindes wird Elternzeit genommen und Elterngeld bezogen. In diesem Zeitraum soll ein Monat lang keine Elternzeit genommen und kein Elterngeld bezogen werden sondern Urlaub beim Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) genommen und damit Gehalt bezogen werden. In dieser Zeit würde durch freiberufliche Tätigkeit (Lehrauftrag an der FH) Honorar bezogen werden. Dieses Einkommen dürfte doch nicht unter „Einkommen während des Bezugs von Elterngeld“ fallen, oder?
Vielen Dank und viele Grüße,
Marie
von
marieseptember
am 19.09.2018, 12:00
Antwort auf:
Einkommen aus Selbstständigkeit ohne Elterngeldbezug
Hallo,
das ist unproblematisch machbar, wichtig ist aber, dass das Honorar entweder nach der Elternzeit oder in dem besagten Monat gezahlt wird. Sonst wird es angerechnet.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.09.2018
Antwort auf:
Einkommen aus Selbstständigkeit ohne Elterngeldbezug
Solange das Honorar in dem einen Lebensmonat tatsächlich zufließt (!), in dem kein Elterngeld genutzt wird, spielt es keine Rolle.
Sollte das Geld aber später gezahlt werden, also in deiner Elterngeldzeit, dann wird es mit dem Elterngeld verrechnet, denn bei selbstständigen Tätigkeiten gilt das Zuflussprinzip - also wann das Geld auf deinem Konto ankommt, nicht wann du die Arbeit dafür verrichtet hast.
von
Dojii
am 19.09.2018, 13:19