Einkommen aus Selbstständigkeit ohne Elterngeldbezug

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Einkommen aus Selbstständigkeit ohne Elterngeldbezug

Hallo Frau Bader, Während des ersten Lebensjahres des Kindes wird Elternzeit genommen und Elterngeld bezogen. In diesem Zeitraum soll ein Monat lang keine Elternzeit genommen und kein Elterngeld bezogen werden sondern Urlaub beim Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) genommen und damit Gehalt bezogen werden. In dieser Zeit würde durch freiberufliche Tätigkeit (Lehrauftrag an der FH) Honorar bezogen werden. Dieses Einkommen dürfte doch nicht unter „Einkommen während des Bezugs von Elterngeld“ fallen, oder? Vielen Dank und viele Grüße, Marie

von marieseptember am 19.09.2018, 12:00



Antwort auf: Einkommen aus Selbstständigkeit ohne Elterngeldbezug

Hallo, das ist unproblematisch machbar, wichtig ist aber, dass das Honorar entweder nach der Elternzeit oder in dem besagten Monat gezahlt wird. Sonst wird es angerechnet. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.09.2018



Antwort auf: Einkommen aus Selbstständigkeit ohne Elterngeldbezug

Solange das Honorar in dem einen Lebensmonat tatsächlich zufließt (!), in dem kein Elterngeld genutzt wird, spielt es keine Rolle. Sollte das Geld aber später gezahlt werden, also in deiner Elterngeldzeit, dann wird es mit dem Elterngeld verrechnet, denn bei selbstständigen Tätigkeiten gilt das Zuflussprinzip - also wann das Geld auf deinem Konto ankommt, nicht wann du die Arbeit dafür verrichtet hast.

von Dojii am 19.09.2018, 13:19



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